Seminare für Mitarbeitervertretungen 2024/25
Das Programmheft 2025 als pdf
- Bei Aktualisierungen gelten die Angaben hier auf der Website, etwa wenn Tagungsstätten ihren Preis anpassen.
- Antworten auf Fragen zum Thema Seminaranmeldung findest Du hier.
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare (pdf)
- Unser Beratungsangebot für Neugewählte (pdf)
Neu in der Mitarbeitervertretung? Dieses Seminar bietet dir das nötige Basiswissen für deine neuen, wichtigen Aufgaben in der Mitarbeitervertretung. Du bekommst eine Übersicht über die Rolle und Funktion der MAV sowie Kenntnisse über die Geschäftsführung und Rechtsstellung der Mitarbeitervertretung.
Unsere Referent*innen vermitteln euch einen handlungsorientierten Überblick der wichtigsten Bestimmungen des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG). Diese wirst du anhand von Praxisbeispielen kennenlernen und in der Gruppe bearbeiten. PDF
Einzelthemen
- Funktion, Rolle und Selbstverständnis der Mitarbeitervertretung
- Grundlagen und zentrale Begriffe des MVG
- Rechtsstellung der Mitarbeitervertretung
- Die Mitarbeiterversammlung
- Geschäftsführung der Mitarbeitervertretung
- Die Beteiligungsrechte der MAV
Referent Stefan Schenke hat zehn Jahre MAV-Erfahrung, davon die meiste Zeit als stellvertretender Vorsitzender. Er ist aktiv im ver.di-Ortsvorstand. Ihm ist es wichtig, die betriebliche mit einer gesellschaftskritischen Perspektive zu verbinden.
Termin & Ort 21.-25. Oktober 2024; Hotel Waldesrand, Herford
Kosten inkl. Mwst. 730,- Euro Seminarpauschale zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 840,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 300,- Euro ohne Übernachtung
Das Seminar ist nur noch ohne Übernachtung buchbar.
Als Interessenvertretung habt ihr die Aufgabe, die tatsächliche Arbeitszeit zu kontrollieren. Dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist gar nicht so einfach: Spontane und flexible Arbeitseinsätze „rund um die Uhr“ sind ein Dauerthema in Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen. Häufige Ursache für unbeständige Arbeitszeiten sind außerdem die Personalbemessung und -einsatzplanung, aber auch die betriebliche Ablauforganisation, die mit den praktizierten Arbeitszeiten nicht übereinstimmt. Das hat zur Folge, dass die Beschäftigten oft über keine
planbare und sichere Arbeits- und Freizeit verfügen.
Im Seminar werden deine Kenntnisse aus dem Grundlagenseminar ergänzt und vertieft. In Gruppenarbeit entwickelt ihr Lösungsansätze – konkret und angepasst an die betrieblichen Gegebenheiten. Anhand konkreter Dienstpläne und Beispiele lernst du die Aufgaben der Interessenvertretung bei der Kontrolle der tatsächlichen Arbeitszeit und die Mitbestimmungsrechte bezüglich der betrieblichen Arbeitszeitregelungen kennen. PDF
Einzelthemen
- Mitbestimmung bei der Festlegung der Arbeitszeit
- Arbeitszeit und Gesundheitsschutz – was sagt die Arbeitsmedizin?
- Ausfallmanagement – wie umgehen mit kurzfristigen Ausfällen?
- Lösungsansätze für die betriebliche Praxis der Teilnehmer*innen
Referenten Bernhard Baumann-Czichon ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen. Ralf Hubert ist Vorsitzender der Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Bereich (buko) und der agmav Westfalen-Lippe. Er ist ausgebildeter Erzieher und verfügt über langjährige Erfahrung in der Interessenvertretungs-Arbeit.
Termin & Ort 25.-28. November 2024; Hotel Idingshof, Bramsche
Kosten inkl. Mwst. 830,- Euro Seminarpauschale zzgl. 712,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 340,- Euro ohne Übernachtung
Die Arbeitsbedingungen in den Betrieben sind seit Jahren und zunehmend gekennzeichnet von ständiger Erreichbarkeit, Arbeitsverdichtung und Stress. Die Folgen sind vielfältig. Studien belegen insbesondere die Zunahme von psychischen Erkrankungen, aber auch der Körper reagiert. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, dafür zu sorgen, psychische Belastungen wirksam zu bekämpfen. Ein wichtiges Instrument ist dabei die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, bei der die Interessenvertretung weitreichende Mitbestimmungsrechte hat.
In diesem Seminar erarbeiten wir, was genau psychische Belastungen sind, wodurch sie entstehen und wie sie auf die Gesundheit einwirken. Ihr lernt Methoden kennen, wie die Ermittlung der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung integriert werden kann, und entwickelt konkrete Maßnahmen, mit denen psychischen Belastungen wirksam begegnet werden kann. PDF
Einzelthemen
- Welche Anforderungen das Arbeitsschutzgesetz zu psychischen Belastungen stellt
- Was psychische Belastungen sind, wie sie wirken und woran wir sie erkennen
- Wie die Gefährdungsbeurteilung (GBU) psychischer Belastungen funktioniert
- Welche Maßnahmen zum Reduzieren von psychischen Belastungen bei der Arbeit helfen
- Welche Mitbestimmungsrechte Interessenvertretungen bei der GBU haben
Referent*innen Eva Bockenheimer schult und berät seit fünfzehn Jahren Interessenvertretungen und moderiert Klausurtage. Seit zwei Jahren ist sie Bildungsreferentin bei AuL Herford. Ihre Spezialgebiete sind der Wandel der Arbeitswelt und die Zunahme psychischer Belastungen. Christian Janßen ist Diplom-Psychologe und hat mehr als zwanzig Jahre Erfahrung als MAV-Mitglied, davon neun Jahre im MAV-Vorsitz, aktuell als Vorsitzender der Gesamt-MAV einer Organisation mit 15.000 Beschäftigten.
Termin & Ort 26.-28. November 2024; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 690,- Euro Seminarpauschale zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 324,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 192,- Euro ohne Übernachtung
Als Mitglied einer Mitarbeitervertretung im Anwendungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) ist es für dich unverzichtbar, die Regelungen der AVR DD zu kennen, um deren korrekte Anwendung überprüfen zu können. Denn in den AVR DD sind viele für
deine Kolleg*innen und dich relevante Fragen wie beispielsweise die Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch oder aber die Eingruppierung und das Entgelt geregelt.
Unsere Referent*innen kennen die AVR DD aus der eigenen betrieblichen Praxis und vermitteln euch einen handlungsorientierten Überblick über die wesentlichen Regelungen. In der Gruppe übst du diese an praktischen Beispielen ein. Gemeinsam diskutiert ihr die Auswirkungen auf die
Beschäftigten und lernt Handlungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretung kennen. PDF
Einzelthemen
Änderungen im MVG-EKD vom November 2023 unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu den Änderungsanträgen, z.B. zu
- Eingruppierungssystematik und Eingruppierungskatalog
- Arbeitszeit und Pausen
- Arbeitszeitkonten, Plusstunden, Überstunden
- Bestandteile des Entgeltes, Zuschläge und Zulagen
- Urlaub und Sozialbezüge
- Strategien der MAV im Umgang den Öffnungsklauseln
ReferentenSiegfried Löhlau war Vorsitzender des Gesamtausschusses der MAVen im Diakonischen Werk Pfalz, Mitglied im Vorstand der buko, Stellvertretender GMAV-Vorsitzender und 20 Jahre lang MAV-Vorsitzender. Michael Pottgießer ist seit 28 Jahren MAV-Mitglied, seit 25 Jahren GMAV-Mitglied, davon 24 Jahre als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender. Seit circa 20 Jahren ist er Mitglied in der agmav Westfalen-Lippe und seit rund 30 Jahren ehrenamtlich aktiv bei der Gewerkschaft ver.di.
Termin & Ort 27.-29. November 2024; Das Bunte Haus, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 520,- Euro Seminarpauschale zzgl. 425,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 230,- Euro ohne Übernachtung
2025
Mit dem Rechtsruck innerhalb der Gesellschaft werden auch in vielen Betrieben Stimmungen gegen Menschen mit (vermeintlichem) Migrationshintergrund wieder spürbarer: vom rassistischen Witz im Kreis der Kolleg*innen über Vorurteile und Vorbehalte im eigenen Gremium bis hin zu direkter Ablehnung und Ausgrenzung.
Als Interessenvertretungen ist es eure gesetzliche Aufgabe, im Betrieb das Verständnis zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft zu fördern und jeder Diskriminierung entgegenzuwirken. Spaltungen der Belegschaft widersprechen auch unserem ureigenen Interesse, uns gemeinsam und solidarisch für eine Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen einzusetzen.
In diesem Seminar diskutieren wir die rechtlichen und politischen Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung. Vor diesem Hintergrund erarbeiten wir an euren eigenen Praxisbeispielen mögliche betriebliche Strategien. PDF
Einzelthemen
- Analyse der betrieblichen Situation
- Gesetzliche Handlungsmöglichkeiten
- Strategien für den betrieblichen Alltag
- Kommunikation in der Betriebsöffentlichkeit
- Externe Unterstützungsmöglichkeiten
Referent*innen
Hermann Janßen war jahrzehntelang Gewerkschaftssekretär und zuletzt Mitglied der Geschäftsführung des ver.di-Bezirks Ostwestfalen-Lippe. | Peter Kleint war vor seiner geschäftsführenden Tätigkeit bei der IG Metall Herford (2000-2024) Jugendvertreter und BR-Mitglied in einem metallverarbeitenden Unternehmen mit 350 Beschäftigten. Davon 10 Jahre als freigestellter Betriebsratsvorsitzender (1990 bis 2000).
Termin & Ort 03.- 04. Februar 2024; Jugendhof, Vlotho
Kosten inkl. Mwst. 420,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 175,- Euro mit Übernachtung, 85,- Euro ohne Übernachtung
Neu in der Mitarbeitervertretung? Dieses Seminar bietet dir das nötige Basiswissen für deine vielfältigen Aufgaben in der Mitarbeitervertretung. Du bekommst eine Übersicht über die Rolle und Funktion der MAV, sowie Kenntnisse über die Geschäftsführung und Rechtsstellung der Mitarbeitervertretung.
Unsere Referent*innen vermitteln euch einen handlungsorientierten Überblick der wichtigsten Bestimmungen des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG). Diese wirst du anhand von Praxisbeispielen kennenlernen und in der Gruppe bearbeiten. PDF
Einzelthemen
- Funktion, Rolle und Selbstverständnis der Mitarbeitervertretung
- Grundlagen und zentrale Begriffe des MVG
- Rechtsstellung der Mitarbeitervertretung
- Die Mitarbeiterversammlung
- Geschäftsführung der Mitarbeitervertretung
- Die Beteiligungsrechte der MAV
Referent*innen
Thomas Peckelsen ist seit über zwanzig Jahren MAV-Mitglied, seit 2016 als Vorsitzender einer MAV und seit 2022 als Vorsitzender einer GMAV. | N.N. (Arbeit und Leben Teamer*innen-Arbeitskreis).
Termin & Ort 10.-14. Februar 2025; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 870,- Euro Seminarpauschale zzgl. 600,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 325,- Euro ohne Übernachtung
Die Anforderungen an die MAV-Arbeit sind in den letzten Jahren aus vielfältigen Gründen gewachsen. Komplexe Fragestellungen und zusätzliche Aufgaben fordern die Mitarbeitervertretung heraus. Während freigestellte Mitglieder, so überhaupt vorhanden, an ihre Belastungsgrenze kommen, geraten die nicht freigestellten Mitarbeitervertreter*innen in die Zwickmühle zwischen ihrem dringend notwendigen Engagement für die Mitbestimmung und ihren arbeitsvertraglichen Tätigkeiten.
In diesem Seminar erfahrt ihr, wie die tatsächlich erforderliche Freistellung für die MAV-Arbeit durchgesetzt werden kann. Die Spannung zwischen dem Ehrenamt und den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen wird diskutiert. Es werden konkrete Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, um sich mit freiem Kopf für die Kolleginnen und Kollegen einsetzen zu können. PDF
Einzelthemen
- Erforderliche Freistellung von der beruflichen Tätigkeit gem. §§ 19 und 20 MVG-EKD
- Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten
- Entlastung von der beruflichen Tätigkeit
- Kommunikation der Freistellung am Arbeitsplatz
Referent*innen
Bernhard Baumann-Czichon ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und spezialisiert auf Beratung und Vertretung von Arbeitnehmer*innen und Interessenvertretungen. Er hat langjährige Erfahrung als Vorsitzender von Einigungsstellen und Schlichtungsausschüssen und ist seit über 40 Jahren in der (gewerkschaftlichen) Erwachsenenbildung tätig. | Inken Dreyer ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Baumann- Czichon und spezialisiert auf Beratung und Vertretung von Mitarbeitervertretungen.
Termin & Ort 18 Februar 2025; online über Zoom
Kosten inkl. Mwst. 230,- Euro Seminarpauschale
Alle sprechen über Künstliche Intelligenz (KI) und sie findet in immer mehr Bereichen Anwendung. Kommt dein Gremium bei diesem Trend noch mit? In diesem Seminar erfahrt ihr, wie ihr künstliche Intelligenz wie z.B. ChatGPT in eurem Gremium so nutzen könnt, dass sie eure Arbeit erleichtert. Ihr bekommt eine Übersicht der populärsten KI-Programme und ihrer Funktionen, erstellt eigene Anfragen (Prompts) und testet, in welchen Bereichen die KI euch als Interessenvertretung Arbeit abnehmen kann – und wo auch nicht.
In diesem Seminar erfahrt ihr, wie ihr KI gezielt nutzen könnt, um eure Rolle als Interessenvertretung zu stärken. Wir zeigen euch praxisnah, welche Chancen und Risiken KI für eure Arbeit mit sich bringt und wie ihr rechtliche, ethische und datenschutzrechtliche Aspekte im Blick behaltet. PDF
Einzelthemen
- Was ist KI, was kann sie?
- Einsatz von KI in der betrieblichen Interessenvertretung: Tools und Strategien
- Was ist dabei zu beachten und welche Risiken gibt es?
- Praxis: gemeinsames Ausprobieren von Funktionen und Anwendungsfeldern
- Nutzung von KI zur Verbesserung der internen Kommunikation und Entscheidungsprozesse
- KI als Unterstützung bei Verhandlungen und Konfliktlösungen
Bitte bringt zu diesem Seminar einen Laptop oder ein Tablet mit. Es wird kein Vorwissen erwartet.
Referent*innen
Janine Tappe hat Kommunikations- und Medienmanagement studiert. Bei Arbeit und Leben ist sie für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Termin & Ort 27. Februar 2025; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 230,- Euro Seminarpauschale zuzüglich Kosten der Tagungsstätte 65,- Euro
Bei Regelungsstreitigkeiten zwischen Dienststellenleitung und Mitarbeitervertretung im Bereich der organisatorischen und sozialen Angelegenheiten (§ 40 MVG-EKD) ist nach dem Scheitern der Einigungsbemühungen die Einigungsstelle und nicht das Kirchengericht zuständig. Sie kann von beiden Seiten angerufen werden und schafft verbindliche Regelungen, etwa über Dienstpläne, EDV-Einführung oder Betriebsordnungen.
In diesem Seminar erfahrt ihr, welche Funktion die Einigungsstelle für die betriebliche Mitbestimmung hat und wie sie von der MAV genutzt werden kann, um die Rechte der Mitarbeitenden zu stärken. PDF
Einzelthemen
- Bildung, Besetzung der Einigungsstelle
- Ständige oder fallbezogene Einigungsstelle?
- Welche Angelegenheiten können von der Einigungsstelle geregelt werden
- Beteiligungsverfahren: Änderungen durch die Einigungsstelle?
- Welche Fristen müssen wann bedacht werden?
- Verfahren vor der Einigungsstelle, Kosten der Einigungsstelle
- Kirchengericht oder Einigungsstelle – Unterschiede, Vor- und Nachteile
- Unterschiede betrieblicher Einigungsstellen im Betriebsverfassungsgesetz und im MVG
Referent*innen
Nora Wölfl ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Baumann- Czichon und spezialisiert auf Beratung und Vertretung von Mitarbeitervertretungen.
Termin & Ort 10. März 2025; online über Zoom
Kosten inkl. Mwst. 230,- Euro Seminarpauschale
Das Seminar Mitarbeitervertretungsrecht: Einführung hat dir die ersten Grundlagen vermittelt, nun geht es darum, dein Wissen zu vertiefen, um deine Aufgaben in der MAV bewältigen zu können. Im Seminar Mitarbeitervertretungsrecht: Aufbau erhältst du einen praxisorientierten Überblick über die Handlungsmöglichkeiten der MAV bei personellen Angelegenheiten und Umstrukturierungen des Betriebes bzw. der Dienststelle. Im Seminar werden aktuelle gesetzliche Regelungen zum Beispiel zu Befristungen, Mini-Jobs oder Leiharbeit in Kirche und Diakonie vorgestellt.
Unsere Referent*innen vermitteln euch einen Überblick der Mitbestimmungsrechte, um als MAV in personellen und sozialen Angelegenheiten im Sinne der Beschäftigten zu handeln. Du lernst Vorgehensweisen und Handlungsmöglichkeiten der MAV an Praxisbeispielen kennen und übst diese in der Gruppe ein. PDF
Einzelthemen
- Fälle der eingeschränkten Mitbestimmung in Personalangelegenheiten (§ 42 MVG)
- Zustimmungsverweigerung und Erörterung nach MVG
- Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretungen
- Fallbearbeitung zu den Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten der MAV
Referent*innen
Regina Mauer ist Mitglied der agmav Westfalen Lippe. Sie verfügt über vierzehn Jahre MAV-Erfahrung, davon sechs Jahre als Vorsitzende einer
9-köpfigen MAV. | Stefan Schenke hat zehn Jahre MAV-Erfahrung, davon die meiste Zeit als stellvertretender Vorsitzender. Er ist aktiv im ver.di-Ortsvorstand. Ihm ist es wichtig, die betriebliche mit einer gesellschaftskritischen Perspektive zu verbinden.
Termin & Ort 17.-21. März 2025; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 870,- Euro Seminarpauschale zzgl. 600,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 325,- Euro ohne Übernachtung
In einer Arbeitsatmosphäre der Kollegialität zu arbeiten spielt nicht nur für das eigene Wohlbefinden ein wesentliche Rolle. Auch für das Betriebsklima ist der faire Umgang miteinander von großer Bedeutung. Mobbing ist an vielen Stellen jedoch zur traurigen Realität geworden – es tritt so gut wie immer auf, wenn sich das Betriebsklima verschlechtert. Mobbing kann für die Betroffenen schwere physische und psychische Auswirkungen haben. Die Interessenvertretung ist zumeist erster Ansprechpartner, dem sich betroffene Beschäftigte anvertrauen. Umso wichtiger ist es, dass ihr als Mitglieder der Interessenvertretung eure Rechte und Handlungsmöglichkeiten kennt.
Unsere Referentin vermittelt euch einen Überblick über die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei Mobbing-Fällen. Diese wirst du anhand von Praxisbeispielen kennenlernen und in der Gruppe bearbeiten. PDF
Einzelthemen
- Was ist Mobbing, was ist ein Konflikt?
- Mobbinghandlungen rechtzeitig erkennen
- Typische Ursachen, z.B. Organisation der Arbeit, Führungs- und Kommunikationsverhalten, gruppendynamische Prozesse etc.
- Körperliche und seelische Folgen, Untersuchungsergebnisse zu Auswirkungen
- Tipps für helfende Gespräche mit betroffenen Kolleg*innen
- Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung zur Verbesserung des Betriebsklimas
Referentin // Ulrike Heise ist Sozialwissenschaftlerin, Medizinsoziologin und Lehrtrainerin in Gruppendynamik, Familientherapie und Körpertherapie.
Seit 30 Jahren schult und berät sie betriebliche Interessenvertretungen in allen Bereichen der Handlungs-, Sozial - und Methodenkompetenz.
Schwerpunkte ihrer Moderation von Klausurtagungen sind Teamentwicklung, Konfliktmoderation und Kollegiale Beratung
Termin & Ort 24.-28. März 2025; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 1160,- Euro Seminarpauschale zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 600,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 325,- Euro ohne Übernachtung
In diesem Seminar werden die Kenntnisse der Seminare MVG: Einführung und MVG: Aufbau vorausgesetzt. Das Seminar MVG: Vertiefung unterstützt erfahrene Mitarbeitervertretungen dabei, eigene Initiativen zu entwickeln, um die Interessen der Beschäftigten gezielt durchzusetzen und auf Maßnahmen der Dienststellenleitungen angemessen zu reagieren. Schritt für Schritt erarbeitet ihr, wie die MAV durch Anwendung des Arbeitsrechts und des Mitarbeitervertretungsrechts die Arbeitsbedingungen mitgestalten kann.
Unsere Referent*innen vermitteln euch Hebel, die der MAV für ihre Arbeit zur Verfügung stehen. Anhand von konkreten Beispielen aus euren Betrieben, die ihr zum Seminar mitbringt, diskutiert ihr gemeinsam, wie die MAV diese Hebel für die Umsetzung ihrer Rechte und für die Beschäftigteninteressen einsetzen kann. PDF
Einzelthemen
- Wie die MAV das Arbeitsrecht nutzen kann,
- Wie die MAV Dinge durchsetzt, bei denen sie keine Mitbestimmung hat
- Das Initiativrecht nach § 47 MVG
- Die Einigungsstelle nach § 36 a MVG
- Der Abschluss von Dienstvereinbarungen
- Umsetzung von MAV-Initiativen bis hin zum Schlichtungsverfahren
Referent*innen
Gero Grams ist seit vielen Jahren in der Mitarbeitervertretung aktiv, unter anderem als Vorsitzender. | Ralf Hubert ist Vorsitzender der Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Bereich (buko) und der agmav Westfalen-Lippe. Er ist ausgebildeter Erzieher und verfügt über langjährige Erfahrung in der MAV-Arbeit.
Termin & Ort 31.03.-04.04.2025; Hotel Waldesrand, Herford
Kosten inkl. Mwst. 870,- Euro Seminarpauschale zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 865,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 335,- Euro ohne Übernachtung
Flyer, Aushänge und E-Mail spielen eine große Rolle in der Kommunikation mit der Belegschaft. Doch wie könnt ihr diese so gestalten, dass sie die Aufmerksamkeit der Kolleg*innen auf sich ziehen? In diesem Seminar lernt ihr, wie ihr ansprechende Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb erstellen könnt. Dabei kommen wir mit „Bordmitteln“ aus, also den Computerprogrammen und Kommunikationskanälen, die es bei euch bereits gibt. Im Seminar lernt ihr, wie ihr einen Text aufbaut und einfache Gestaltungsmittel einsetzt. Anhand eurer eigenen Beispiele werden wir gemeinsam den Weg von der Idee bis hin zum fertigen Kommunikationsmaterial gehen. PDF
Einzelthemen
- Texte ansprechend formulieren und Informationen kurz und verständlich herunterbrechen
- wann, wie oft, über was ihr informieren könnt
- Grundlagen guter Gestaltung: Corporate Design, Farben, Schriftarten
- (betriebliche) Kommunikationskanäle und wie ihr diese nutzen könnt
- Aushang, Flyer, Newsletter: Wie werden Medien ansprechend gestaltet?
Bitte bringt zu diesem Seminar einen Laptop oder ein Tablet mit. Dieser/dieses sollte ein Textverarbeitungsprogramm (z.B. Word, Pages oder Libre Office Writer) installiert haben, mit deren grundsätzlicher Bedienung ihr vertraut seid. Es wird kein weiteres Vorwissen erwartet.
Referent*innen
Janine Tappe hat Kommunikations- und Medienmanagement studiert. Bei Arbeit und Leben ist sie für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Termin & Ort 28.-29. April 2025; Das Bunte Haus, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 420,- Euro Seminarpauschale zzgl. 245,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 138,- Euro ohne Übernachtung
Mit der wachsenden Arbeitskräfteknappheit gewinnt die Frage der Arbeitszeitgestaltung eine zunehmende Bedeutung und wird zu einem wichtigen Aufgabenfeld der Interessenvertretung. Besonders in Mehrschichtsystemen beklagen Arbeitnehmer*innen eine Zunahme von Belastungen und einen Mangel an Vereinbarkeit von Beruf und familiären Aufgaben. Beschäftigte in allen Altersgruppen wünschen sich stattdessen Arbeitszeitmodelle, die sich an unterschiedliche Lebensphasen und Bedürfnisse anpassen. Als Interessenvertretungen könnt ihr mit der Durchsetzung attraktiver und alter(n)sgerechter Arbeitszeitmodelle dazu beitragen, dass die Arbeitsbedingungen besser werden und neues Personal dauerhaft gewonnen wird.
In diesem Seminar erwerbt ihr Kenntnisse, wie ihr arbeitszeitbedingte Gesundheitsrisiken und Personalengpasssituationen ermitteln könnt. Das Seminar zeigt alter(n)sgerechte Arbeitszeitmodelle auf, welche die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit alternder Belegschaften erhalten. Ihr lernt darüber hinaus attraktive Arbeitszeitregelungen kennen, um die Auszubildenden und die Arbeitskräfte der Zukunft zu gewinnen. Abschließend werdet ihr auf die Vereinbarung und die betriebliche Umsetzung dieser Gestaltungsmaßnahmen vorbereitet. PDF
Einzelthemen
- Betriebliche Altersstrukturen analysieren und Personalengpasssituationen ermitteln
- Ausmaß der Arbeitskräftekräfteknappheit und der personalwirtschaftlichen Risiken erfassen
- Ziele und Aufgaben alters- und lebensphasengerechter Arbeitszeitgestaltung formulieren
- Mit der Gefährdungsbeurteilung arbeitszeitbedingte Gesundheitsrisiken abbauen
- Gestaltungsfelder gesundheitsverträglicher und demografiesensibler Arbeitszeit erkennen
- Mit attraktiven Arbeitszeitregelungen Arbeitskräfte interessieren und werben
- Gestaltungs- und Regelungsaufgaben abstimmen; Vereinbarungsentwurf entwickeln
Referent // Werner Feldes arbeitet freiberuflich als Organisationsberater und Teamentwickler. Davor war er drei Jahrzehnte beim IG Metall Vorstand in den Bereichen Inklusion, Arbeitsgestaltung, Gesundheitsschutz und Betriebspolitik tätig.
Termin & Ort 28.-30.04.2025; Haus Neuland, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 730,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 370,- Euro mit Übernachtung, 185,- Euro ohne Übernachtung
Ständiger Arbeitsdruck spielt für immer mehr Beschäftigte eine bedeutende Rolle. Beschäftigte fühlen sich ihren Aufgaben nicht mehr gewachsen, trauen sich aber nicht bei unzumutbaren Arbeitsbelastungen »Nein« zu sagen. Gerade bei hieraus entstehenden Gefahrensituationen ist die Gefährdungsanzeige (auch Entlastungs- oder Überlastungsanzeige genannt) oft der einzige Weg, sich rechtlich abzusichern und Hilfe anzufordern. In der betrieblichen Praxis haben die Kolleg*innen aber häufig den Eindruck, dass die Anzeige ins Leere läuft oder sie gar dafür kritisiert werden.
In diesem Seminar lernt ihr zunächst den rechtlichen Rahmen der Gefährdungsanzeige und die Grundzüge der Arbeitnehmerhaftung kennen. Ihr diskutiert die Frage, wie es euch gelingen kann, dass die Gefährdungsanzeigen der Kolleg*innen im Zusammenwirken mit einem klugen Handeln der Interessenvertretung wirklich helfen, die Kolleg*innen zu schützen. PDF
Einzelthemen
- Form und Inhalt einer Gefährdungsanzeige
- Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsanzeige
- Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
- Grundzüge der Arbeitnehmerhaftung
- Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Referent // Bernhard Baumann-Czichon ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen.
Termin & Ort 08. Mai 2025; online über Zoom
Kosten inkl. Mwst. 230,- Euro Seminarpauschale
Körperliche Belastungen, Lärm, Stress und Leistungsverdichtung gefährden und schädigen die Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb. Immer mehr Krankheitstage erhöhen den Druck auf die Kolleg*innen, die noch arbeitsfähig sind, bis sie schließlich selbst krank werden. In der Verbesserung der Arbeitsbedingungen liegt eines der wichtigsten Aufgabenfelder für die Interessenvertretung, das alle angeht. Grundkenntnisse des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind daher für jedes Mitglied erforderlich, damit sich das Gremium gemeinsam nachhaltig für die Kolleg*innen einsetzen kann.
Im Seminar werdet ihr die Grundlagen und den gesetzliche Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kennenlernen und die Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten der Interessenvertretung in diesem Bereich verstehen. Anhand von konkreten betrieblichen Beispielen diskutiert ihr die Handlungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz mit der dazugehörigen Rechtsprechung. PDF
Einzelthemen
- Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzverordnungen
- Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz
- Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung
- Mitbestimmungs-, Beratungs- und Informationsrechte der Interessenvertretung
- Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und des Sicherheitsbeauftragten sowie die Rolle des Arbeitsschutzausschusses
- Aufgabe und Rolle der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung und der Berufsgenossenschaften
Referent*innen // Christian Janßen ist Diplom-Psychologe und hat mehr als zwanzig Jahre Erfahrung als MAV-Mitglied, davon neun Jahre im MAV-Vorsitz und als Vorsitzender der Gesamt-MAV einer Organisation mit 15.000 Beschäftigten. Marion Weinreich verfügt über zwanzig Jahre Erfahrung in der MAV-Arbeit. Sie ist Sozialpädagogin, systemische Beraterin, Yogalehrerin und hat einen Master of Public Health mit Schwerpunkt betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung.
Termin & Ort 12.-16. Mai 2025; Hotel Waldesrand, Herford
Kosten inkl. Mwst. 1.160,- Euro Seminarpauschale zuzüglich Kosten der Tagungsstätte: 865,- Euro mit Übernachtung, 335,- Euro ohne
Der Arbeitgeber ist mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, für jeden Beschäftigten, der länger als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten krank ist, geeignete Maßnahmen anzubieten mit dem Ziel, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Damit das BEM zu einem sinnvollen Präventionsinstrument im Betrieb wird, bedarf es nicht zuletzt einer starken Interessenvertretung, die ihre Mitbestimmungs-rechte in dem Verfahren kennt und im Sinne der Beschäftigten nutzt.
In diesem Seminar lernt ihr die Bestandteile und Abläufe des Betrieblichen Eingliederungs-managements kennen, sowie Checklisten und beispielhafte Regelungen in Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Wir diskutieren die wichtigsten Erfolgsfaktoren für ein gelingendes BEM und erarbeiteten ein wirksames Konzept. PDF
Einzelthemen
- Gesundheit und Krankheit im Arbeitsprozess und die Aufgaben der betrieblichen Akteure
- Rechtliche Grundlagen und die Konkretisierung durch Arbeitsgerichtsurteile
- Verfahren, Suchprozess und Checklisten
- Die Rolle der Interessenvertretung im BEM-Geschehen
- Das Vier-Augen-Gespräch im BEM
- Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
- Vertrauen herstellen, die Belegschaft informieren und mitnehmen
Referent*innen // Marion Weinreich verfügt über zwanzig Jahre Erfahrung in der MAV-Arbeit. Sie ist Sozialpädagogin, systemische Beraterin, Yogalehrerin und hat einen Master of Public Health mit Schwerpunkt betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung.
Termin & Ort 19.-23. Mai 2025; Hotel Idingshof, Bramsche
Kosten inkl. Mwst. 1.160,- Euro Seminarpauschale zuzüglich Kosten der Tagungsstätte: 990,- Euro mit Übernachtung, 455,- Euro ohne
Mit Blick auf die in Teilen immer älter werdende Belegschaft und die zu erwartende Fluktuation in den nächsten Jahren gewinnt neben der altersgerechten Arbeitsgestaltung vor allem auch ein betriebliches Übergangsmanagement in den Ruhestand immer mehr an Bedeutung. Im Rahmen einer lebensphasenorientierten Personalentwicklung sind Arbeitgeber und betriebliche Interessenvertretungen gefordert, Arbeitnehmer*innen in dieser für sie oft kritischen Lebensphase möglichst frühzeitig und umfassend zu begleiten. Zugleich gilt es in Zeiten des Fachkräftemangels den Wissenstransfer an jüngere Kolleg*innen zu sichern sowie günstige Rahmenbedingungen zur Realisation von sich eventuell anschließenden Weiterbeschäftigungswünschen zu schaffen.
In diesem Seminar diskutiert ihr die Besonderheiten der Übergangsphase und lernt betriebliche Möglichkeiten für eine optimale Gestaltung der Übergänge kennen. Teilnehmer*innenorientierte Fallarbeit mit praktischen Übungen, der Austausch im Plenum sowie themenzentrierte Arbeitsgruppen und Interaktionen stehen dabei im Vordergrund. PDF
Einzelthemen
- Mitarbeiter*innen bezogene Maßnahmen – Modelle / Methoden / Best Practice
- Beispiele ausgewählter Betriebe
- Gesund Arbeiten – Aktiv in den Ruhestand
- Alterssensible Führungs- und Unternehmenskultur
- Wertschätzende Abschiedsrituale
- Nachfolgeplanung und Wissensmanagement
- Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten schaffen
Referent*innen // Ulrike Heise ist Sozialwissenschaftlerin, Medizinsoziologin und Lehrtrainerin in Gruppendynamik, Familientherapie und Körpertherapie. Seit 30 Jahren schult und berät sie betriebliche Interessenvertretungen in allen Bereichen der Handlungs-, Sozial - und Methodenkompetenz. Schwerpunkte ihrer Moderation von Klausurtagungen sind Teamentwicklung, Konfliktmoderation und Kollegiale Beratung.
Termin & Ort 01.-06. Juni 2025; DämeritzSeehotel, Berlin
Kosten inkl. Mwst. 1.290,- Euro Seminarpauschale zuzüglich Kosten der Tagungsstätte: 1.340,- Euro mit Übernachtung, 660,- Euro ohne
Die Festlegung der Arbeitszeit obliegt zwar dem Arbeitgeber – aber als Interessenvertretung habt ihr die Aufgabe mitzubestimmen und seid damit auch in der Mitverantwortung für eine gesunde Gestaltung der Arbeitszeit. Das Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Arbeitszeit ist das Kernstück der betrieblichen Mitbestimmung, denn für die Arbeitnehmer*innen gibt es kaum etwas Wichtigeres als die Regelung ihrer Arbeitszeit. An welchen Tagen muss ich arbeiten und wie viele Tage in Folge? Muss ich geteilte Dienste leisten? Und vor allem: Wann habe ich verbindlich frei?
In diesem Seminar lernst du das grundlegende Handwerkszeug, um die Interessen deiner Kolleg*innen bei der Arbeitszeit zu vertreten. Du hast die Möglichkeit, eure konkreten betrieblichen Probleme vorzustellen, um so gemeinsam nach Lösungen zu suchen. PDF
Einzelthemen
- Arbeitszeitregelungen der EU-Richtlinie, das Arbeitszeitgesetz, die besonderen Regelungen der jeweiligen Tarifverträge bzw. der kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen
- Arbeitszeitkonten, Überstundenregelungen in den jeweiligen Arbeitsrechtsregelungen
- Handhabung und Umgang mit Dienstplänen
- Auswirkung von Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst & Rufdienst auf die Dienstplanung
- Handlungsmöglichkeiten für eine bessere Arbeitszeitgestaltung im Betrieb
- Effektive Nutzung des Mitbestimmungsverfahren (einschließlich Einigungsstelle)
Referent*innen // Ralf Hubert ist Vorsitzender der Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Bereich (buko) und der agmav Westfalen-Lippe. Er ist ausgebildeter Erzieher und verfügt über langjährige Erfahrung in der Interessenvertretungs-Arbeit. Bernhard Baumann-Czichon ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen.
Termin & Ort 02.-06. Juni 2025; ver.di Bildungszentrum, Walsrode
Kosten inkl. Mwst. 1.290,- Euro Seminarpauschale zuzüglich Kosten der Tagungsstätte: 820,- Euro mit Übernachtung, 360,- Euro ohne
»New Work« oder »Agiles Arbeiten« schreiben sich derzeit Industrieunternehmen genauso wie Träger des öffentlichen Dienstes oder diakonische Einrichtungen auf die Fahnen – mit durchaus unterschiedlichen Konzepten und Erfolgen. Eines haben derartige Veränderungsprozesse leider häufig gemeinsam: Die Interessenvertretungen sind oft nur scheinbar beteiligt und es werden Maßnahmen eingeleitet, ohne die Informations- und Mitbestimmungsrechte der Interessen-vertretungen zu berücksichtigen. Damit sind dann Fakten geschaffen und mögliche Nachteile für die Beschäftigten schwer wieder zurückzunehmen. Das gilt insbesondere für die gestiegenen Leistungsanforderungen in der Teamarbeit, die zu psychischen Belastungen bei den Kolleginnen und Kollegen führen können.
In diesem Seminar lernst du verschiedene Konzepte von »New Work« und »Agiler Organisation« kennen, damit du einschätzen kannst, welche Zwecke die Geschäftsführung damit verfolgt. Anhand betriebspraktischer Beispiele erfährst du, worauf ihr in eurer Interessenvertretungen achten solltet, wenn neue Organisationsformen im Betrieb eingeführt oder bereits eingesetzt werden und welche Mitbestimmungsrechte ihr habt. Ein Fokus liegt dabei auf den Auswirkungen solcher Veränderungsprozesse auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten. PDF
Einzelthemen
- »New Work«, »Agiles Arbeiten« und andere Konzepte
- Aktuelle Managementtheorien: Selbststeuerung und Selbstorganisation von Teams
- Informations- und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung
- Auswirkungen neuer Arbeitsorganisationsformen auf die Gesundheit von Beschäftigten
- Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Referent*innen // Eva Bockenheimer ist Bildungsreferentin bei AuL Herford. Ihre Spezialgebiete sind neue Arbeitsorganisationsformen und ihre Auswirkungen auf die Interessenvertretungsarbeit und die Gesundheit der Beschäftigten. Christina Altmeyer arbeitet seit 20 Jahren für einen großen Diakonischen Träger, der agile Arbeitsformen eingeführt hat. Sie verfügt über 12 Jahre Erfahrung in der MAV-Arbeit, zuletzt als stellvertretende Vorsitzende.
Termin & Ort 16.-18. Juni 2025; Das Bunte Haus, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 630,- Euro Seminarpauschale zuzüglich Kosten der Tagungsstätte: 410,- Euro mit Übernachtung, 250,- Euro ohne
Als Mitglied einer Mitarbeitervertretung im Anwendungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) ist es für dich unverzichtbar, die Regelungen der AVR DD zu kennen, um deren korrekte Anwendung überprüfen zu können. Denn in den AVR DD sind viele für deine Kolleg*innen und dich relevante Fragen wie beispielsweise die Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch oder aber die Eingruppierung und das Entgelt geregelt.
Unsere Referent*innen kennen die AVR DD aus der eigenen betrieblichen Praxis und vermitteln euch einen handlungsorientierten Überblick über die wesentlichen Regelungen. In der Gruppe übst du diese an praktischen Beispielen ein. Gemeinsam diskutiert ihr die Auswirkungen auf die Beschäftigten und lernt Handlungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretung kennen. PDF
Einzelthemen
- Eingruppierungssystematik und Eingruppierungskatalog
- Arbeitszeit und Pausen
- Arbeitszeitkonten, Plusstunden, Überstunden
- Bestandteile des Entgeltes, Zuschläge und Zulagen
- Urlaub und Sozialbezüge
- Strategien der MAV im Umgang den Öffnungsklauseln
Referent*innen // Siegfried Löhlau war Vorsitzender des Gesamtausschusses der MAVen im Diakonischen Werk Pfalz, Mitglied im Vorstand der buko, Stellvertretender GMAV-Vorsitzender und 20 Jahre lang MAV-Vorsitzender.
Termin & Ort 23.-25. Juni 2025; Hotel Waldesrand, Herford
Kosten inkl. Mwst. 630,- Euro Seminarpauschale zuzüglich Kosten der Tagungsstätte: 475,- Euro mit Übernachtung, 205,- Euro ohne
Neu in der Mitarbeitervertretung? Dieses Seminar bietet dir das nötige Basiswissen für deine vielfältigen Aufgaben in der Mitarbeitervertretung. Du bekommst eine Übersicht über die Rolle und Funktion der MAV, sowie Kenntnisse über die Geschäftsführung und Rechtsstellung der Mitarbeitervertretung.
Unsere Referent*innen vermitteln euch einen handlungsorientierten Überblick der wichtigsten Bestimmungen des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG). Diese wirst du anhand von Praxisbeispielen kennenlernen und in der Gruppe bearbeiten. PDF
Einzelthemen
- Funktion, Rolle und Selbstverständnis der Mitarbeitervertretung
- Grundlagen und zentrale Begriffe des MVG
- Rechtsstellung der Mitarbeitervertretung
- Die Mitarbeiterversammlung
- Geschäftsführung der Mitarbeitervertretung
- Die Beteiligungsrechte der MAV
Referent*innen // Almut Sokoliß hat langjährige Erfahrung als aktives MAV-Mitglied bei verschiedenen kirchlichen Trägern im Bereich Kinder- und Jugendarbeit. Ihr liegt das Thema „Gesund in die Rente“ am Herzen. Stefan Schenke hat zehn Jahre MAV-Erfahrung, davon die meiste Zeit als stellvertretender Vorsitzender. Er ist aktiv im ver.di-Ortsvorstand. Ihm ist es wichtig, die betriebliche mit einer gesellschaftskritischen Perspektive zu verbinden.
Termin & Ort 07.-11. Juli 2025; Das Bunte Haus, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 870,- Euro Seminarpauschale zzgl. 770,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 385,- Euro ohne Übernachtung
Die Arbeitsbedingungen in den Betrieben sind seit Jahren und zunehmend gekennzeichnet von ständiger Erreichbarkeit, Arbeitsverdichtung und Stress. Die Folgen sind vielfältig. Studien belegen insbesondere die Zunahme von psychischen Erkrankungen, aber auch der Körper reagiert. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, dafür zu sorgen, psychische Belastungen wirksam zu bekämpfen. Ein wichtiges Instrument ist dabei die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, bei der die Interessenvertretung weitreichende Mitbestimmungsrechte hat.
In diesem Seminar erarbeiten wir, was genau psychische Belastungen sind, wodurch sie entstehen und wie sie auf die Gesundheit einwirken. Ihr lernt Methoden kennen, wie die Ermittlung der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung integriert werden kann, und entwickelt konkrete Maßnahmen, mit denen psychischen Belastungen wirksam begegnet werden kann. PDF
Einzelthemen
- Welche Anforderungen das Arbeitsschutzgesetz zu psychischen Belastungen stellt
- Was psychische Belastungen sind, wie sie wirken und woran wir sie erkennen
- Wie die Gefährdungsbeurteilung (GBU) psychischer Belastungen funktioniert
- Welche Maßnahmen zum Reduzieren von psychischen Belastungen bei der Arbeit helfen
- Welche Mitbestimmungsrechte Interessenvertretungen bei der GBU haben
Referent*innen // Eva Bockenheimer schult und berät seit fünfzehn Jahren Interessen-vertretungen und moderiert Klausurtage. Seit zwei Jahren ist sie Bildungsreferentin bei AuL Herford. Ihre Spezialgebiete sind der Wandel der Arbeitswelt und die Zunahme psychischer Belastungen. Marion Weinreich verfügt über zwanzig Jahre Erfahrung in der MAV-Arbeit. Sie ist Sozialpädagogin, systemische Beraterin, Yogalehrerin und hat einen Master of Public Health mit Schwerpunkt betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung.
Termin & Ort 01.-05. September 2025; Das Bunte Haus, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 1160,- Euro Seminarpauschale zzgl. 600,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 325,- Euro ohne Übernachtung
Das Seminar Mitarbeitervertretungsrecht: Einführung hat dir die ersten Grundlagen vermittelt, nun geht es darum, dein Wissen zu vertiefen, um deine Aufgaben in der MAV bewältigen zu können. Im Seminar Mitarbeitervertretungsrecht: Aufbau erhältst du einen praxisorientierten Überblick über die Handlungsmöglichkeiten der MAV bei personellen Angelegenheiten und Umstrukturierungen des Betriebes bzw. der Dienststelle. Im Seminar werden aktuelle gesetzliche Regelungen zum Beispiel zu Befristungen, Mini-Jobs oder Leiharbeit in Kirche und Diakonie vorgestellt.
Unsere Referent*innen vermitteln euch einen Überblick der Mitbestimmungsrechte, um als MAV in personellen und sozialen Angelegenheiten im Sinne der Beschäftigten zu handeln. Du lernst Vorgehensweisen und Handlungsmöglichkeiten der MAV an Praxisbeispielen kennen und übst diese in der Gruppe ein. PDF
Einzelthemen
- Fälle der eingeschränkten Mitbestimmung in Personalangelegenheiten (§ 42 MVG)
- Zustimmungsverweigerung und Erörterung nach MVG
- Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretungen
- Fallbearbeitung zu den Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten der MAV
Referent*innen // Gero Grams ist seit vielen Jahren in der Mitarbeitervertretung aktiv, unter anderem als Vorsitzender. Regina Mauer ist Mitglied der agmav Westfalen Lippe. Sie verfügt über vierzehn Jahre MAV-Erfahrung, davon sechs Jahre als Vorsitzende einer 9-köpfigen MAV.
Termin & Ort 01.-05. September 2025; Ringhotel Drees, Dortmund
Kosten inkl. Mwst. 870,- Euro Seminarpauschale zzgl. 810,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 300,- Euro ohne Übernachtung
Durch eine Öffentlichkeitsarbeit mit einfachsten Mitteln könnt ihr erreichen, dass die Beschäftigten gut informiert sind und ihr als Interessenvertretung ein positives Bild von euch vermittelt. Gute Öffentlichkeitsarbeit heißt aber auch, die Anliegen und Probleme der Belegschaft zu kennen und diese bei der Arbeit zu berücksichtigen.
In diesem Seminar lernt ihr die Grundlagen einer zielgerichteten und erfolgreichen Öffentlichkeitsarbeit, auch vor dem Hintergrund der heranrückenden Wahlen der Interessenvertretungen, kennen und anwenden. Im Vordergrund stehen dabei Methoden und Ansätze, die einfach und ohne großen Aufwand von jeder Interessenvertretung zu bewerkstelligen sind und es euch möglich machen, die eigene Arbeit wirkungsvoll gegenüber den Beschäftigten oder in der Versammlungen darzustellen. PDF
Einzelthemen
- Gute Informationen und positives Image
- Präsenz und Kontakt zur Belegschaft
- Probleme der Belegschaft aufnehmen und thematisieren
- Die Wahl der Interessenvertretung zum Thema machen
- Medien für die interne Öffentlichkeitsarbeit: Aushang, Flugblatt, Handzettel, Flyer, Plakat, Schwarzes Brett, Homepage, Intranet, E-Mail, Newsletter
- Verständliche und anschauliche Texte erarbeiten
Referent*innen // Wolfgang Nafroth ist PR- und Kommunikationsberater. Er berät verschiedenste Organisationen und begleitet Kampagnen deutscher und österreichischer Gewerkschaften ebenso, wie z. B. klassische Wahlkampagnen. Sein besonderes Augenmerk legt er auf die eigenständige Kampagnenfähigkeit der Organisation in der Fläche mit möglichst geringem personellem, finanziellem und zeitlichem Aufwand.
Termin & Ort 08.-09. September 2025; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 490,- Euro Seminarpauschale zzgl. 190,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 130,- Euro ohne Übernachtung
Gesetze und ihre Auslegung durch die Gerichte können sich ändern. Immer wieder gibt es wegweisende Urteile des Bundesarbeitsgerichts oder auch von Kirchengerichten, die bisherige Auffassungen verdrängen. Für dich als Mitarbeitervertreter*in ist es daher unerlässlich auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung im Arbeits- und Kirchenrecht zu bleiben.
In diesem Seminar erarbeiten wir uns ein Verständnis staatlicher und kirchlicher Gerichtsbarkeit. Wir setzen uns mit aktuellen Urteilen im Hinblick auf die Konsequenzen für die Arbeit in der Mitarbeitervertretung auseinander. PDF
Einzelthemen
- Zusammensetzung und Zuständigkeit der Gerichte
- Unterschiede staatlicher und kirchlicher Gerichtsbarkeit
- aktuelle Urteile mit Bezug zur MAV-Arbeit
- Durchsetzung von Rechten
Referent*innen // Nora Wölfl ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Baumann-Czichon und spezialisiert auf Beratung und Vertretung von Mitarbeitervertretungen.
Termin & Ort 16. September 2025; online über Zoom
Kosten inkl. Mwst. 230,- Euro Seminarpauschale
Als Interessenvertretung habt ihr die Aufgabe, die tatsächliche Arbeitszeit zu kontrollieren. Dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist gar nicht so einfach: Spontane und flexible Arbeitseinsätze „rund um die Uhr“ sind ein Dauerthema in Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen. Häufige Ursache für unbeständige Arbeitszeiten sind außerdem die Personalbemessung und -einsatzplanung, aber auch die betriebliche Ablauforganisation, die mit den praktizierten Arbeitszeiten nicht übereinstimmt. Das hat zur Folge, dass die Beschäftigten oft über keine planbare und sichere Arbeits- und Freizeit verfügen.
Im Seminar werden deine Kenntnisse aus dem Grundlagenseminar ergänzt und vertieft. In Gruppenarbeit entwickelt ihr Lösungsansätze – konkret und angepasst an die betrieblichen Gegebenheiten. Anhand konkreter Dienstpläne und Beispiele lernst du die Aufgaben der Interessenvertretung bei der Kontrolle der tatsächlichen Arbeitszeit und die Mitbestimmungsrechte bezüglich der betrieblichen Arbeitszeitregelungen kennen. PDF
Einzelthemen
- Mitbestimmung bei der Festlegung der Arbeitszeit
- Arbeitszeit und Gesundheitsschutz – was sagt die Arbeitsmedizin?
- Ausfallmanagement – wie umgehen mit kurzfristigen Ausfällen?
- Lösungsansätze für die betriebliche Praxis der Teilnehmer*innen
Referent*innen // Ralf Hubert ist Vorsitzender der Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Bereich (buko) und der agmav Westfalen-Lippe. Er ist ausgebildeter Erzieher und verfügt über langjährige Erfahrung in der Interessenvertretungs-Arbeit. Bernhard Baumann-Czichon ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen.
Termin & Ort 22.-26. September 2025; Hotel Idingshof, Bramsche
Kosten inkl. Mwst. 1290,- Euro Seminarpauschale zzgl. 990,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 455,- Euro ohne Übernachtung
Neben Fachkenntnissen erfordert die Aufgabe als Interessenvertreter*in auch Verhandlungsgeschick, eine klare Ausdrucksweise und Überzeugungskraft gegenüber den Beschäftigten und dem Arbeitgeber. In diesem Seminar lernst du Methoden und Techniken der Gesprächs- und Verhandlungsführung kennen und kannst deine Fähigkeiten vertiefen. In der Gruppe übt ihr praxisnah ein, wie ihr die Sitzung des Gremiums, die Betriebs-, Personal- bzw. Mitarbeiterversammlung oder das regelmäßige Gespräch mit dem Arbeitgeber zielgerichtet durchführen könnt. PDF
Einzelthemen
- Systematische Verhandlungsvorbereitung und Gesprächsführung
- Argumente und Forderungen einsetzen
- Durchführung von Beratungsgesprächen und Sprechstunden
- Übungen und Analysen zu Verhandlungen und Beratungsgesprächen
Referent*innen // Ulrike Heise ist Sozialwissenschaftlerin, Medizinsoziologin und Lehrtrainerin in Gruppendynamik, Familientherapie und Körpertherapie. Seit 30 Jahren schult und berät sie betriebliche Interessenvertretungen in allen Bereichen der Handlungs-, Sozial - und Methodenkompetenz. Schwerpunkte ihrer Moderation von Klausurtagungen sind Teamentwicklung, Konfliktmoderation und Kollegiale Beratung.
Termin & Ort 06.-10. Oktober 2025; DämeritzSeehotel, Berlin
Kosten inkl. Mwst. 1160,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 1050,- Euro mit Übernachtung, 570,- Euro ohne Übernachtung
Seit 2020 versuchen Freie Wohlfahrtspflege und die Landschaftsverbände als Leistungsträger der Eingliederungshilfe in NRW eine Umsetzung des Landesrahmenvertrages zum Bundesteilhabe-gesetz. Während die Einrichtungen auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und Soziale Teilhabe pochen, verlangen die Landschaftsverbände eine Orientierung auf eine kostenneutrale Verwaltungsumstellung mit der Forderung: „Keine neue Ausgabendynamik“! Das BTHG geht aber mit Kosten einher und die Einrichtungen können an zwei Seiten sparen: an der Betreuung – oder am Personal. Beides hätte erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und damit auch auf die Gesundheit der Beschäftigten.
In diesem Seminar diskutiert ihr Inhalte und mögliche Auswirkungen des BTHG und des Landesrahmenvertrages NRW auf die Arbeitsbedingungen. Gemeinsam erarbeitet ihr eure Mitbestimmungsrechte als betriebliche Interessenvertretungen. Unser Referent kommt aus der betrieblichen Praxis und stellt euch konkrete Handlungsmöglichkeiten vor. PDF
Einzelthemen
- Überblick: Inhalte des BTHG
- Landesrahmenvertrag NRW, Umsetzungsstand im Bereich des LWL
- Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen, psychische Belastungen
- Definition der Betreuung als qualifiziert oder unterstützend
- Mitbestimmungsrechte und Handlungsempfehlungen für die betrieblichen Interessenvertretungen
Referent*innen // Christian Janßen ist Diplom-Psychologe und hat mehr als zwanzig Jahre Erfahrung als MAV-Mitglied, davon neun Jahre im MAV-Vorsitz und als Vorsitzender der Gesamt-MAV einer Organisation mit 15.000 Beschäftigten.
Termin & Ort 14. Oktober 2025; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 230,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 65,- Euro
Als Mitglied der Interessenvertretung hast Du ständig mit widersprüchlichen Anforderungen und Ausgangslagen zu tun: zum Beispiel, wenn eine erfolgreiche Betriebsvereinbarung unerwünschte Nebeneffekte hat, wenn Kolleg*innen ihre Rechte unterlaufen und sich gegen ihre eigene Interessenvertretung stellen oder wenn der Einsatz für gute Arbeitsbedingungen und Löhne zur Betriebsverlagerung oder Insolvenz zu führen droht. Arbeitgeber erheben häufig den Anspruch, ihre Maßnahmen widerspruchsfrei aus den „Sachzwängen“ begründen zu können und es ist manchmal nicht leicht, dem gute Argumente entgegenzuhalten. In dieser widersprüchlichen Lage als Gremium Orientierung für das eigene Handeln zu finden, ist nicht einfach.
In diesem Seminar lernst Du Methoden aus der Philosophie kennen, Widersprüche zu analysieren und zu begreifen. Gemeinsam mit den anderen Teilnehmenden übst Du, überzeugend zu argumentieren und logische Fehlschlüsse zu erkennen. Du lernst Gedanken der dialektischen Philosophie kennen, die dich in der Interessenvertretungsarbeit unterstützen können, Widersprüche in der alltäglichen Praxis zu verstehen, um einen guten Umgang damit zu finden. PDF
Einzelthemen
- Der Begriff des Widerspruchs in der Philosophie
- Was ist ein logischer Widerspruch? Logische Fehlschlüsse erkennen und kritisieren
- Entwicklungsprozesse und Zusammenhänge begreifen durch Analyse von Widersprüchen
- Widersprüche in der Praxis der Interessenvertretungsarbeit
- Widersprüche im Kapitalismus und aktuelle Tendenzen
- Umgang mit Widersprüchen: Orientierung in widersprüchlichen Zeiten
Referent*innen // Eva Bockenheimer hat Philosophie studiert und ist seit 15 Jahren in der gewerkschaftlichen Bildungs- und Beratungsarbeit aktiv. Seit 2022 ist sie Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Herford. Peter Schröder ist Diplom-Sozialpädagoge und war 22 Jahre lang Betriebsrat, davon 18 Jahre als Vorsitzender. Er ist ehrenamtlicher Arbeitsrichter. Seit 2018 ist er Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Herford.
Termin & Ort 27.-29. Oktober 2025; Hotel Waldesrand, Herford
Kosten inkl. Mwst. 570,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 475,- Euro mit Übernachtung, 205,- Euro ohne Übernachtung
In 2026 finden die regelmäßigen MAV-Wahlen statt, die vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt werden. Als die für den Wahlvorstand vorgesehenen bzw. bestellten Beschäftigten seid ihr rechtzeitig in die Lage zu versetzen, eure Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen. Dabei sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig.
Dieses Seminar vermittelt euch Kenntnisse in Fragen der Gestaltung und Durchführung von Mitarbeitervertretungswahlen im Betrieb. Neben den rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Wahlen zur Mitarbeitervertretung nach MVG-EKD (§§9–14 MVG) werden euch praktische Durchführungs- und Vorgehensweisen vorgestellt und erläutert. PDF
Einzelthemen
- Allgemeine Vorschriften zur Mitarbeitervertretungswahl
- Wahlberechtigung und Wählbarkeit (§§ 9, 10 MVG)
- Besonderheiten des Wahlverfahrens (§11 MVG)
- Zeitfristen und Termine der MAV-Wahl
- Wahlausschreiben und Wählerverzeichnis, Personenwahl
- Ermittlung des Wahlergebnisses
- die konstituierende Sitzung (§ 24 MVG)
Referent*innen // Ralf Hubert ist Vorsitzender der Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Bereich (buko) und der agmav Westfalen-Lippe. Er ist ausgebildeter Erzieher und verfügt über langjährige Erfahrung in der Interessenvertretungs-Arbeit.
Termin & Ort 09. Dezember 2025; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 230,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 65,- Euro
In 2026 finden die regelmäßigen MAV-Wahlen statt, die vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt werden. Als die für den Wahlvorstand vorgesehenen bzw. bestellten Beschäftigten seid ihr rechtzeitig in die Lage zu versetzen, eure Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen. Dabei sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig.
Dieses Seminar vermittelt euch Kenntnisse in Fragen der Gestaltung und Durchführung von Mitarbeitervertretungswahlen im Betrieb. Neben den rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Wahlen zur Mitarbeitervertretung nach MVG-EKD (§§9–14 MVG) werden euch praktische Durchführungs- und Vorgehensweisen vorgestellt und erläutert. PDF
Einzelthemen
- Allgemeine Vorschriften zur Mitarbeitervertretungswahl
- Wahlberechtigung und Wählbarkeit (§§ 9, 10 MVG)
- Besonderheiten des Wahlverfahrens (§11 MVG)
- Zeitfristen und Termine der MAV-Wahl
- Wahlausschreiben und Wählerverzeichnis, Personenwahl
- Ermittlung des Wahlergebnisses
- die konstituierende Sitzung (§ 24 MVG)
Referent*innen // Nora Wölfl ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Baumann- Czichon und spezialisiert auf Beratung und Vertretung von Mitarbeitervertretungen.
Termin & Ort 11. Dezember 2025; online über Zoom
Kosten inkl. Mwst. 230,- Euro Seminarpauschale
In 2026 finden die regelmäßigen MAV-Wahlen statt, die vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt werden. Als die für den Wahlvorstand vorgesehenen bzw. bestellten Beschäftigten seid ihr rechtzeitig in die Lage zu versetzen, eure Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen. Dabei sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig.
Dieses Seminar vermittelt euch Kenntnisse in Fragen der Gestaltung und Durchführung von Mitarbeitervertretungswahlen im Betrieb. Neben den rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Wahlen zur Mitarbeitervertretung nach MVG-EKD (§§9–14 MVG) werden euch praktische Durchführungs- und Vorgehensweisen vorgestellt und erläutert. PDF
Einzelthemen
- Allgemeine Vorschriften zur Mitarbeitervertretungswahl
- Wahlberechtigung und Wählbarkeit (§§ 9, 10 MVG)
- Besonderheiten des Wahlverfahrens (§11 MVG)
- Zeitfristen und Termine der MAV-Wahl
- Wahlausschreiben und Wählerverzeichnis, Personenwahl
- Ermittlung des Wahlergebnisses
- die konstituierende Sitzung (§ 24 MVG)
Referent*innen // Nora Wölfl ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Baumann- Czichon und spezialisiert auf Beratung und Vertretung von Mitarbeitervertretungen.
Termin & Ort 29. Januar 2026; online über Zoom
Kosten inkl. Mwst. 230,- Euro Seminarpauschale
In 2026 finden die regelmäßigen MAV-Wahlen statt, die vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt werden. Als die für den Wahlvorstand vorgesehenen bzw. bestellten Beschäftigten seid ihr rechtzeitig in die Lage zu versetzen, eure Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen. Dabei sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig.
Dieses Seminar vermittelt euch Kenntnisse in Fragen der Gestaltung und Durchführung von Mitarbeitervertretungswahlen im Betrieb. Neben den rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Wahlen zur Mitarbeitervertretung nach MVG-EKD (§§9–14 MVG) werden euch praktische Durchführungs- und Vorgehensweisen vorgestellt und erläutert. PDF
Einzelthemen
- Allgemeine Vorschriften zur Mitarbeitervertretungswahl
- Wahlberechtigung und Wählbarkeit (§§ 9, 10 MVG)
- Besonderheiten des Wahlverfahrens (§11 MVG)
- Zeitfristen und Termine der MAV-Wahl
- Wahlausschreiben und Wählerverzeichnis, Personenwahl
- Ermittlung des Wahlergebnisses
- die konstituierende Sitzung (§ 24 MVG)
Referent*innen // Ralf Hubert ist Vorsitzender der Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Bereich (buko) und der agmav Westfalen-Lippe. Er ist ausgebildeter Erzieher und verfügt über langjährige Erfahrung in der Interessenvertretungs-Arbeit.
Termin & Ort 09. Dezember 2025; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 230,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 75,- Euro