Seminare für Betriebsräte 2025
Das Programmheft 2025 als pdf
- Bei Seminaraktualisierungen gelten die Angaben hier auf der Website, etwa wenn Tagungsstätten ihren Preis anpassen.
- Antworten auf Fragen zum Thema Seminaranmeldung findest Du hier.
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare (pdf)
- Unser Beratungsangebot für Neugewählte (pdf)
Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Offenen Ganztag unterscheiden sich zum Teil deutlich von den Bedingungen in anderen Arbeitsverhältnissen. Betriebs- und Personalräte, die für Beschäftigte in diesem Bereich zuständig sind und deren Interessen vertreten wollen, stehen deshalb vor spezifischen Herausforderungen, die in diesem Seminar gemeinsam bearbeitet werden: Welche Änderungen bringt das Ganztagesförderungsgesetz 25/26 mit sich und wie soll es in NRW umgesetzt werden? Welche Rolle spielen Teilzeit und Befristung im OGS-Bereich und was bedeutet das für die Interessenvertretungsarbeit? Was gibt es bei der tariflichen Eingruppierung nach dem TvöD-SuE zu beachten? Wie kann angesichts der mangelnden Finanzierung der De-Qualifizierung entgegengewirkt und pädagogische Ansprüche gehalten werden?
Neben diesen wichtigen inhaltlichen Fragen soll dieses Seminar zur Vernetzung der Betriebs- und Personalräte im OGS-Bereich beitragen. PDF
Einzelthemen
- Das Ganztagesförderungsgesetz 2025/26 – Umsetzung in NRW
- Kommunale Finanzen
- Tarifliche Eingruppierung der Beschäftigten in der OGS (TVöD-SuE)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz als Grundlage der meisten Beschäftigungsverhältnisse
- Aufgaben der Betriebs- und Personalräte bei Einstellung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen
- Netzwerke für Betriebs- und Personalräte im OGS-Bereich
Referent Hermann Janßen war jahrzehntelang Gewerkschaftssekretär und zuletzt Mitglied der Geschäftsführung des ver.di-Bezirks Ostwestfalen-Lippe.
Termin & Ort 02.- 04. Juli 2025; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 540,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 341,- Euro mit Übernachtung, 195,- Euro ohne Übernachtung
Die Arbeitsbedingungen in den Betrieben sind seit Jahren und zunehmend gekennzeichnet von ständiger Erreichbarkeit, Arbeitsverdichtung und Stress. Die Folgen sind vielfältig. Studien belegen insbesondere die Zunahme von psychischen Erkrankungen, aber auch der Körper reagiert. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, dafür zu sorgen, psychische Belastungen wirksam zu bekämpfen. Ein wichtiges Instrument ist dabei die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, bei der die Interessenvertretung weitreichende Mitbestimmungsrechte hat.
In diesem Seminar erarbeiten wir, was genau psychische Belastungen sind, wodurch sie entstehen und wie sie auf die Gesundheit einwirken. Ihr lernt Methoden kennen, wie die Ermittlung der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung integriert werden kann, und entwickelt konkrete Maßnahmen, mit denen psychischen Belastungen wirksam begegnet werden kann. PDF
Einzelthemen
- Welche Anforderungen das Arbeitsschutzgesetz zu psychischen Belastungen stellt
- Was psychische Belastungen sind, wie sie wirken und woran wir sie erkennen
- Wie die Gefährdungsbeurteilung (GBU) psychischer Belastungen funktioniert
- Welche Maßnahmen zum Reduzieren von psychischen Belastungen bei der Arbeit helfen
- Welche Mitbestimmungsrechte Interessenvertretungen bei der GBU haben
Referent*innen // Eva Bockenheimer schult und berät seit fünfzehn Jahren Interessen-vertretungen und moderiert Klausurtage. Seit zwei Jahren ist sie Bildungsreferentin bei AuL Herford. Ihre Spezialgebiete sind der Wandel der Arbeitswelt und die Zunahme psychischer Belastungen. Marion Weinreich verfügt über zwanzig Jahre Erfahrung in der MAV-Arbeit. Sie ist Sozialpädagogin, systemische Beraterin, Yogalehrerin und hat einen Master of Public Health mit Schwerpunkt betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung.
Termin & Ort 01.-05. September 2025; Das Bunte Haus, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 1160,- Euro Seminarpauschale zzgl. 600,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 325,- Euro ohne Übernachtung
Durch eine Öffentlichkeitsarbeit mit einfachsten Mitteln könnt ihr erreichen, dass die Beschäftigten gut informiert sind und ihr als Interessenvertretung ein positives Bild von euch vermittelt. Gute Öffentlichkeitsarbeit heißt aber auch, die Anliegen und Probleme der Belegschaft zu kennen und diese bei der Arbeit zu berücksichtigen.
In diesem Seminar lernt ihr die Grundlagen einer zielgerichteten und erfolgreichen Öffentlichkeitsarbeit, auch vor dem Hintergrund der heranrückenden Wahlen der Interessenvertretungen, kennen und anwenden. Im Vordergrund stehen dabei Methoden und Ansätze, die einfach und ohne großen Aufwand von jeder Interessenvertretung zu bewerkstelligen sind und es euch möglich machen, die eigene Arbeit wirkungsvoll gegenüber den Beschäftigten oder in der Versammlungen darzustellen. PDF
Einzelthemen
- Gute Informationen und positives Image
- Präsenz und Kontakt zur Belegschaft
- Probleme der Belegschaft aufnehmen und thematisieren
- Die Wahl der Interessenvertretung zum Thema machen
- Medien für die interne Öffentlichkeitsarbeit: Aushang, Flugblatt, Handzettel, Flyer, Plakat, Schwarzes Brett, Homepage, Intranet, E-Mail, Newsletter
- Verständliche und anschauliche Texte erarbeiten
Referent*innen // Wolfgang Nafroth ist PR- und Kommunikationsberater. Er berät verschiedenste Organisationen und begleitet Kampagnen deutscher und österreichischer Gewerkschaften ebenso, wie z. B. klassische Wahlkampagnen. Sein besonderes Augenmerk legt er auf die eigenständige Kampagnenfähigkeit der Organisation in der Fläche mit möglichst geringem personellem, finanziellem und zeitlichem Aufwand.
Termin & Ort 08.-09. September 2025; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 490,- Euro Seminarpauschale zzgl. 190,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 130,- Euro ohne Übernachtung
Als Interessenvertretung habt ihr die Aufgabe, die tatsächliche Arbeitszeit zu kontrollieren. Dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist gar nicht so einfach: Spontane und flexible Arbeitseinsätze „rund um die Uhr“ sind ein Dauerthema in Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen. Häufige Ursache für unbeständige Arbeitszeiten sind außerdem die Personalbemessung und -einsatzplanung, aber auch die betriebliche Ablauforganisation, die mit den praktizierten Arbeitszeiten nicht übereinstimmt. Das hat zur Folge, dass die Beschäftigten oft über keine planbare und sichere Arbeits- und Freizeit verfügen.
Im Seminar werden deine Kenntnisse aus dem Grundlagenseminar ergänzt und vertieft. In Gruppenarbeit entwickelt ihr Lösungsansätze – konkret und angepasst an die betrieblichen Gegebenheiten. Anhand konkreter Dienstpläne und Beispiele lernst du die Aufgaben der Interessenvertretung bei der Kontrolle der tatsächlichen Arbeitszeit und die Mitbestimmungsrechte bezüglich der betrieblichen Arbeitszeitregelungen kennen. PDF
Einzelthemen
- Mitbestimmung bei der Festlegung der Arbeitszeit
- Arbeitszeit und Gesundheitsschutz – was sagt die Arbeitsmedizin?
- Ausfallmanagement – wie umgehen mit kurzfristigen Ausfällen?
- Lösungsansätze für die betriebliche Praxis der Teilnehmer*innen
Referent*innen // Ralf Hubert ist Vorsitzender der Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Bereich (buko) und der agmav Westfalen-Lippe. Er ist ausgebildeter Erzieher und verfügt über langjährige Erfahrung in der Interessenvertretungs-Arbeit. Bernhard Baumann-Czichon ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen.
Termin & Ort 22.-26. September 2025; Hotel Idingshof, Bramsche
Kosten inkl. Mwst. 1290,- Euro Seminarpauschale zzgl. 990,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 455,- Euro ohne Übernachtung
Neben Fachkenntnissen erfordert die Aufgabe als Interessenvertreter*in auch Verhandlungsgeschick, eine klare Ausdrucksweise und Überzeugungskraft gegenüber den Beschäftigten und dem Arbeitgeber. In diesem Seminar lernst du Methoden und Techniken der Gesprächs- und Verhandlungsführung kennen und kannst deine Fähigkeiten vertiefen. In der Gruppe übt ihr praxisnah ein, wie ihr die Sitzung des Gremiums, die Betriebs-, Personal- bzw. Mitarbeiterversammlung oder das regelmäßige Gespräch mit dem Arbeitgeber zielgerichtet durchführen könnt. PDF
Einzelthemen
- Systematische Verhandlungsvorbereitung und Gesprächsführung
- Argumente und Forderungen einsetzen
- Durchführung von Beratungsgesprächen und Sprechstunden
- Übungen und Analysen zu Verhandlungen und Beratungsgesprächen
Referent*innen // Ulrike Heise ist Sozialwissenschaftlerin, Medizinsoziologin und Lehrtrainerin in Gruppendynamik, Familientherapie und Körpertherapie. Seit 30 Jahren schult und berät sie betriebliche Interessenvertretungen in allen Bereichen der Handlungs-, Sozial - und Methodenkompetenz. Schwerpunkte ihrer Moderation von Klausurtagungen sind Teamentwicklung, Konfliktmoderation und Kollegiale Beratung.
Termin & Ort 06.-10. Oktober 2025; DämeritzSeehotel, Berlin
Kosten inkl. Mwst. 1160,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 1050,- Euro mit Übernachtung, 570,- Euro ohne Übernachtung
Seit 2020 versuchen Freie Wohlfahrtspflege und die Landschaftsverbände als Leistungsträger der Eingliederungshilfe in NRW eine Umsetzung des Landesrahmenvertrages zum Bundesteilhabe-gesetz. Während die Einrichtungen auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und Soziale Teilhabe pochen, verlangen die Landschaftsverbände eine Orientierung auf eine kostenneutrale Verwaltungsumstellung mit der Forderung: „Keine neue Ausgabendynamik“! Das BTHG geht aber mit Kosten einher und die Einrichtungen können an zwei Seiten sparen: an der Betreuung – oder am Personal. Beides hätte erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und damit auch auf die Gesundheit der Beschäftigten.
In diesem Seminar diskutiert ihr Inhalte und mögliche Auswirkungen des BTHG und des Landesrahmenvertrages NRW auf die Arbeitsbedingungen. Gemeinsam erarbeitet ihr eure Mitbestimmungsrechte als betriebliche Interessenvertretungen. Unser Referent kommt aus der betrieblichen Praxis und stellt euch konkrete Handlungsmöglichkeiten vor. PDF
Einzelthemen
- Überblick: Inhalte des BTHG
- Landesrahmenvertrag NRW, Umsetzungsstand im Bereich des LWL
- Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen, psychische Belastungen
- Definition der Betreuung als qualifiziert oder unterstützend
- Mitbestimmungsrechte und Handlungsempfehlungen für die betrieblichen Interessenvertretungen
Referent*innen // Christian Janßen ist Diplom-Psychologe und hat mehr als zwanzig Jahre Erfahrung als MAV-Mitglied, davon neun Jahre im MAV-Vorsitz und als Vorsitzender der Gesamt-MAV einer Organisation mit 15.000 Beschäftigten.
Termin & Ort 14. Oktober 2025; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 230,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 65,- Euro
Als Betriebs- oder Personalrat im Geltungsbereich des TVöD-VKA sind Kenntnisse der Entgeltordnung unerlässlich, damit ihr als Gremium die wichtigen Mitbestimmungsrechte bei der Eingruppierung eurer Kolleg*innen sachgerecht wahrnehmen könnt.
Unsere Referent*innen kommen aus der betrieblichen Praxis und werden euch alle relevanten Eingruppierungsregelungen inklusive des Eingruppierungsverzeichnisses NRW vorstellen. Gemeinsam übt ihr in der Gruppe den Umgang damit anhand praktischer Fallbeispiele ein. PDF
Einzelthemen
- Eingruppierungsrelevante Tarifnormen
- Die Entgeltordnung VKA - Struktur und Aufbau der Entgeltordnung im öffentlichen Dienst
- Das Eingruppierungsverzeichnis NRW im TVöD-NRW - Struktur und Aufbau des Eingruppierungsverzeichnisses für handwerklich Beschäftigte
- Eingruppierungsgrundsätze
- Die Tätigkeitsmerkmale
- Der Arbeitsvorgang
- Das Stellenbewertungsverfahren
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 10.-12. November 2025; Das Bunte Haus, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 540,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 410,- Euro mit Übernachtung, 205,- Euro ohne Übernachtung
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem normalen Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt zwingend für Betriebe mit 201 und mehr Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, gilt ab 101 Wahlberechtigten auch dort das normale Wahlverfahren. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 20. November 2025; Hotel Waldesrand; Herford
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 67,- Euro
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften, sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem vereinfachten Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt für Betriebe mit 5 bis 100 Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 02. Dezember 2025; Hotel Aspethera, Paderborn
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 60,- Euro
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem normalen Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt zwingend für Betriebe mit 201 und mehr Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, gilt ab 101 Wahlberechtigten auch dort das normale Wahlverfahren. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 20. Januar 2026, Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 75,- Euro
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem normalen Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt zwingend für Betriebe mit 201 und mehr Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, gilt ab 101 Wahlberechtigten auch dort das normale Wahlverfahren. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 29. Januar 2026, Haus Neuland, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 61,- Euro
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften, sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem vereinfachten Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt für Betriebe mit 5 bis 100 Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 29. Januar 2026, Hotel Weserschiffchen, Porta Westfalica
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 80,- Euro
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem normalen Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt zwingend für Betriebe mit 201 und mehr Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, gilt ab 101 Wahlberechtigten auch dort das normale Wahlverfahren. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 12. Februar 2026; Hotel Weserschiffchen, Porta Westfalica
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 80,- Euro
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften, sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem vereinfachten Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt für Betriebe mit 5 bis 100 Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 12. Februar 2026, Hotel Freihof, Hiddenhausen
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 48,- Euro