Seminare für Betriebsräte 2024/25
Das Programmheft 2025 als pdf
- Bei Seminaraktualisierungen gelten die Angaben hier auf der Website, etwa wenn Tagungsstätten ihren Preis anpassen.
- Antworten auf Fragen zum Thema Seminaranmeldung findest Du hier.
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare (pdf)
- Unser Beratungsangebot für Neugewählte (pdf)
2025
Neu im Betriebsrat? Dieses Seminar bietet dir das nötige Basiswissen für deine vielfältigen Aufgaben im Gremium. Du bekommst eine Übersicht über die Rolle und Funktion der Interessenvertretung sowie Kenntnisse über die Geschäftsführung und Rechtsstellung des Betriebsrats. Das Seminar bereitet dich darauf vor, die Interessen der Beschäftigen im Betriebsalltag und bei Konflikten zu vertreten.
Unsere Referent*innen kommen aus der betrieblichen Praxis und vermitteln euch einen handlungsorientierten Überblick der wichtigsten Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Diese wirst du anhand von Praxisbeispielen kennenlernen und in der Gruppe bearbeiten. PDF
Einzelthemen
- Die Aufgaben des Betriebsrats im Sinne des § 80 BetrVG
- Der Umfang der Beteiligungsrechte und Wege zur Durchsetzung
- Die Geschäftsführung und Beschlussfassung des Betriebsrats
- Der Umgang mit Betriebsverfassungsgesetz und Kommentaren
- Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Referent*innen
Norbert Block war lange Jahre Gewerkschaftssekretär bei ÖTV und ver.di. Er verfügt über viel Erfahrung in der BR-Arbeit, unter anderem als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses, des KBR und als Stellvertretender GBR-Vorsitzender. | Wilma Beyer ist seit dreizehn Jahren in ihrem Betriebsrat aktiv, seit drei Jahren als stellvertretende Vorsitzende. Sie engagiert sich für die Gewinnung von Arbeitnehmer*innen für die Betriebsratstätigkeit.
Termin & Ort 17.- 21. Februar 2025; Das Bunte Haus, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 980,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 770,- Euro mit Übernachtung, 385,- Euro ohne Übernachtung
Alle sprechen über Künstliche Intelligenz (KI) und sie findet in immer mehr Bereichen Anwendung. Kommt dein Gremium bei diesem Trend noch mit? In diesem Seminar erfahrt ihr, wie ihr künstliche Intelligenz wie z.B. ChatGPT in eurem Gremium so nutzen könnt, dass sie eure Arbeit erleichtert. Ihr bekommt eine Übersicht der populärsten KI-Programme und ihrer Funktionen, erstellt eigene Anfragen (Prompts) und testet, in welchen Bereichen die KI euch als Interessenvertretung Arbeit abnehmen kann – und wo auch nicht.
In diesem Seminar erfahrt ihr, wie ihr KI gezielt nutzen könnt, um eure Rolle als Interessenvertretung zu stärken. Wir zeigen euch praxisnah, welche Chancen und Risiken KI für eure Arbeit mit sich bringt und wie ihr rechtliche, ethische und datenschutzrechtliche Aspekte im Blick behaltet. PDF
Einzelthemen
- Was ist KI, was kann sie?
- Einsatz von KI in der betrieblichen Interessenvertretung: Tools und Strategien
- Was ist dabei zu beachten und welche Risiken gibt es?
- Praxis: gemeinsames Ausprobieren von Funktionen und Anwendungsfeldern
- Nutzung von KI zur Verbesserung der internen Kommunikation und Entscheidungsprozesse
- KI als Unterstützung bei Verhandlungen und Konfliktlösungen
Bitte bringt zu diesem Seminar einen Laptop oder ein Tablet mit. Es wird kein Vorwissen erwartet.
Referent*innen
Janine Tappe hat Kommunikations- und Medienmanagement studiert. Bei Arbeit und Leben ist sie für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Termin & Ort 27. Februar 2025; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 230,- Euro Seminarpauschale zuzüglich Kosten der Tagungsstätte 65,- Euro
„Das müssen wir in einer Betriebsvereinbarung regeln!“ lautet eine häufige Einsicht, wenn ihr als Betriebsrat wichtige Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Urlaub o.ä. im Betrieb angehen wollt. Gerade bei komplexeren Sachverhalten stellt sich dann aber die Frage, wie jetzt eigentlich vorzugehen ist, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.
In diesem Seminar lernt ihr an Praxisbeispielen eine systematische Vorgehensweise kennen, wie der Betriebsrat Schritt für Schritt zu einem eigenen Entwurf für eine Betriebsvereinbarung kommt, die er dann mit dem Arbeitgeber verhandelt. Ihr diskutiert was der Betriebsrat tun kann, wenn die Verhandlungen stocken oder scheitern und an welchen Stellen externe Unterstützung eingeholt werden sollte. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, wie ihr die Kommunikation mit der Belegschaft in dem Prozess gestaltet. PDF
Einzelthemen
- rechtliche Grundlagen zur Betriebsvereinbarung
- systematische Erarbeitung eines eigenen Entwurfs
- vom Umgang mit Mustern und Vorlagen
- Hinzuziehung von Sachverständigen und sachkundigen Arbeitnehmern
- Anrufung der Einigungsstelle
- Einbeziehung der Belegschaft
Referentin //Johanna Grunewald ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Vieker&Chatziparaskewas. Diese vertritt ausschließlich Arbeitnehmer*innen und Betriebsräte, mit Standorten in Minden, Bielefeld und Osnabrück.
Termin & Ort 10.-12. März 2025; Hotel Freihof, Hiddenhausen
Kosten inkl. Mwst. 460,- Euro Seminarpauschale zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 220,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 95,- Euro ohne Übernachtung
In einer Arbeitsatmosphäre der Kollegialität zu arbeiten spielt nicht nur für das eigene Wohlbefinden ein wesentliche Rolle. Auch für das Betriebsklima ist der faire Umgang miteinander von großer Bedeutung. Mobbing ist an vielen Stellen jedoch zur traurigen Realität geworden – es tritt so gut wie immer auf, wenn sich das Betriebsklima verschlechtert. Mobbing kann für die Betroffenen schwere physische und psychische Auswirkungen haben. Die Interessenvertretung ist zumeist erster Ansprechpartner, dem sich betroffene Beschäftigte anvertrauen. Umso wichtiger ist es, dass ihr als Mitglieder der Interessenvertretung eure Rechte und Handlungsmöglichkeiten kennt.
Unsere Referentin vermittelt euch einen Überblick über die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei Mobbing-Fällen. Diese wirst du anhand von Praxisbeispielen kennenlernen und in der Gruppe bearbeiten. PDF
Einzelthemen
- Was ist Mobbing, was ist ein Konflikt?
- Mobbinghandlungen rechtzeitig erkennen
- Typische Ursachen, z.B. Organisation der Arbeit, Führungs- und Kommunikationsverhalten, gruppendynamische Prozesse etc.
- Körperliche und seelische Folgen, Untersuchungsergebnisse zu Auswirkungen
- Tipps für helfende Gespräche mit betroffenen Kolleg*innen
- Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung zur Verbesserung des Betriebsklimas
Referentin // Ulrike Heise ist Sozialwissenschaftlerin, Medizinsoziologin und Lehrtrainerin in Gruppendynamik, Familientherapie und Körpertherapie.
Seit 30 Jahren schult und berät sie betriebliche Interessenvertretungen in allen Bereichen der Handlungs-, Sozial - und Methodenkompetenz.
Schwerpunkte ihrer Moderation von Klausurtagungen sind Teamentwicklung, Konfliktmoderation und Kollegiale Beratung
Termin & Ort 24.-28. März 2025; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 1160,- Euro Seminarpauschale zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 600,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 325,- Euro ohne Übernachtung
Für viele Probleme der Beschäftigten im Betrieb gibt es eine einfache Erklärung: Es gibt schlichtweg zu wenig Personal, um die Arbeitsanforderungen in angemessener Weise und ohne Gefährdung der eigenen Gesundheit zu bewältigen. Manchmal liegt das daran, dass der Arbeitgeber aus Kostengründen nicht einstellen will, aber immer häufiger auch am vielerorts diagnostizierten Arbeitskräftemangel. Der Kreislauf aus Überlastung, erhöhten Arbeitsunfähigkeiten und daraus resultierend noch mehr Überlastung für die verbliebenen Beschäftigten nimmt seinen Lauf. Was also tun?
In diesem Seminar lernt ihr Möglichkeiten kennen, wie ihr eure Kolleginnen und Kollegen in dieser Situation konsequent schützen könnt, um zusammen mit ihnen die Initiative zu ergreifen und das Problem im Betrieb anzugehen. PDF
Einzelthemen
- Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung
- Gefährdungsanzeige
- Gefährdungsbeurteilung
- Beschwerderecht
- Mitbestimmung bei Dienstplänen
- Kommunikation mit der Belegschaft
Referent*innen // Stefan Chatziparaskewas ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und einer der Inhaber der Kanzlei Vieker&Chatziparaskewas. Diese vertritt ausschließlich Arbeitnehmer*innen und Betriebsräte, mit Standorten in Minden, Bielefeld und Osnabrück.
Termin & Ort 25.-26. März 2025; Hotel Freihof, Herford
Kosten inkl. Mwst. 460,- Euro Seminarpauschale zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 220,- Euro mit Übernachtung, 95,- Euro ohne
Das BR1-Seminar hat dir die ersten Grundlagen vermittelt, nun geht es darum, dein Wissen zu vertiefen, um deine Aufgaben im Betriebsrat bewältigen zu können. Im BR2-Seminar erhältst du die wichtigsten Informationen zum Thema Einstellung, Versetzung, Eingruppierung und Kündigung – Entscheidungen also mit oft großen Konsequenzen für die einzelnen Beschäftigten. In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung.
Unsere Referent*innen vermitteln euch einen handlungsorientierten Überblick der Mitbestimmungsrechte, um bei personellen Angelegenheiten im Sinne der Beschäftigten als Betriebsrat zu handeln. Vorgesehen ist der Besuch des Arbeitsgerichts. PDF
Einzelthemen
- Mitwirkung des BR bei Einstellungen, Kündigungen und Versetzungen
- Vorschläge des BR zur Beschäftigungssicherung
- Überblick über die Rechte des BR nach §§ 99ff BetrVG
- Handlungsmöglichkeiten des BR bei Kündigungen und Änderungskündigungen (§ 102 BetrVG)
- Das Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Vor- und Nachbereitung des Arbeitsgerichtsbesuchs
Referent*innen
Hermann Janßen war jahrzehntelang Gewerkschaftssekretär und zuletzt Mitglied der Geschäftsführung des ver.di-Bezirks Ostwestfalen-Lippe. | Doreen Rathert ist aktive Betriebsrätin und Vorsitzende ihres Gremiums.
Termin & Ort 07.- 11. April 2025; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 980,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 600,- Euro mit Übernachtung, 325,- Euro ohne Übernachtung
Flyer, Aushänge und E-Mail spielen eine große Rolle in der Kommunikation mit der Belegschaft. Doch wie könnt ihr diese so gestalten, dass sie die Aufmerksamkeit der Kolleg*innen auf sich ziehen? In diesem Seminar lernt ihr, wie ihr ansprechende Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb erstellen könnt. Dabei kommen wir mit „Bordmitteln“ aus, also den Computerprogrammen und Kommunikationskanälen, die es bei euch bereits gibt. Im Seminar lernt ihr, wie ihr einen Text aufbaut und einfache Gestaltungsmittel einsetzt. Anhand eurer eigenen Beispiele werden wir gemeinsam den Weg von der Idee bis hin zum fertigen Kommunikationsmaterial gehen. PDF
Einzelthemen
- Texte ansprechend formulieren und Informationen kurz und verständlich herunterbrechen
- wann, wie oft, über was ihr informieren könnt
- Grundlagen guter Gestaltung: Corporate Design, Farben, Schriftarten
- (betriebliche) Kommunikationskanäle und wie ihr diese nutzen könnt
- Aushang, Flyer, Newsletter: Wie werden Medien ansprechend gestaltet?
Bitte bringt zu diesem Seminar einen Laptop oder ein Tablet mit. Dieser/dieses sollte ein Textverarbeitungsprogramm (z.B. Word, Pages oder Libre Office Writer) installiert haben, mit deren grundsätzlicher Bedienung ihr vertraut seid. Es wird kein weiteres Vorwissen erwartet.
Referent*innen
Janine Tappe hat Kommunikations- und Medienmanagement studiert. Bei Arbeit und Leben ist sie für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Termin & Ort 28.-29. April 2025; Das Bunte Haus, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 420,- Euro Seminarpauschale zzgl. 245,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 138,- Euro ohne Übernachtung
Mit der wachsenden Arbeitskräfteknappheit gewinnt die Frage der Arbeitszeitgestaltung eine zunehmende Bedeutung und wird zu einem wichtigen Aufgabenfeld der Interessenvertretung. Besonders in Mehrschichtsystemen beklagen Arbeitnehmer*innen eine Zunahme von Belastungen und einen Mangel an Vereinbarkeit von Beruf und familiären Aufgaben. Beschäftigte in allen Altersgruppen wünschen sich stattdessen Arbeitszeitmodelle, die sich an unterschiedliche Lebensphasen und Bedürfnisse anpassen. Als Interessenvertretungen könnt ihr mit der Durchsetzung attraktiver und alter(n)sgerechter Arbeitszeitmodelle dazu beitragen, dass die Arbeitsbedingungen besser werden und neues Personal dauerhaft gewonnen wird.
In diesem Seminar erwerbt ihr Kenntnisse, wie ihr arbeitszeitbedingte Gesundheitsrisiken und Personalengpasssituationen ermitteln könnt. Das Seminar zeigt alter(n)sgerechte Arbeitszeitmodelle auf, welche die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit alternder Belegschaften erhalten. Ihr lernt darüber hinaus attraktive Arbeitszeitregelungen kennen, um die Auszubildenden und die Arbeitskräfte der Zukunft zu gewinnen. Abschließend werdet ihr auf die Vereinbarung und die betriebliche Umsetzung dieser Gestaltungsmaßnahmen vorbereitet. PDF
Einzelthemen
- Betriebliche Altersstrukturen analysieren und Personalengpasssituationen ermitteln
- Ausmaß der Arbeitskräftekräfteknappheit und der personalwirtschaftlichen Risiken erfassen
- Ziele und Aufgaben alters- und lebensphasengerechter Arbeitszeitgestaltung formulieren
- Mit der Gefährdungsbeurteilung arbeitszeitbedingte Gesundheitsrisiken abbauen
- Gestaltungsfelder gesundheitsverträglicher und demografiesensibler Arbeitszeit erkennen
- Mit attraktiven Arbeitszeitregelungen Arbeitskräfte interessieren und werben
- Gestaltungs- und Regelungsaufgaben abstimmen; Vereinbarungsentwurf entwickeln
Referent // Werner Feldes arbeitet freiberuflich als Organisationsberater und Teamentwickler. Davor war er drei Jahrzehnte beim IG Metall Vorstand in den Bereichen Inklusion, Arbeitsgestaltung, Gesundheitsschutz und Betriebspolitik tätig.
Termin & Ort 28.-30.04.2025; Haus Neuland, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 730,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 370,- Euro mit Übernachtung, 185,- Euro ohne Übernachtung
Ständiger Arbeitsdruck spielt für immer mehr Beschäftigte eine bedeutende Rolle. Beschäftigte fühlen sich ihren Aufgaben nicht mehr gewachsen, trauen sich aber nicht bei unzumutbaren Arbeitsbelastungen »Nein« zu sagen. Gerade bei hieraus entstehenden Gefahrensituationen ist die Gefährdungsanzeige (auch Entlastungs- oder Überlastungsanzeige genannt) oft der einzige Weg, sich rechtlich abzusichern und Hilfe anzufordern. In der betrieblichen Praxis haben die Kolleg*innen aber häufig den Eindruck, dass die Anzeige ins Leere läuft oder sie gar dafür kritisiert werden.
In diesem Seminar lernt ihr zunächst den rechtlichen Rahmen der Gefährdungsanzeige und die Grundzüge der Arbeitnehmerhaftung kennen. Ihr diskutiert die Frage, wie es euch gelingen kann, dass die Gefährdungsanzeigen der Kolleg*innen im Zusammenwirken mit einem klugen Handeln der Interessenvertretung wirklich helfen, die Kolleg*innen zu schützen. PDF
Einzelthemen
- Form und Inhalt einer Gefährdungsanzeige
- Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsanzeige
- Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
- Grundzüge der Arbeitnehmerhaftung
- Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Referent // Bernhard Baumann-Czichon ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen.
Termin & Ort 08. Mai 2025; online über Zoom
Kosten inkl. Mwst. 230,- Euro Seminarpauschale
Körperliche Belastungen, Lärm, Stress und Leistungsverdichtung gefährden und schädigen die Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb. Immer mehr Krankheitstage erhöhen den Druck auf die Kolleg*innen, die noch arbeitsfähig sind, bis sie schließlich selbst krank werden. In der Verbesserung der Arbeitsbedingungen liegt eines der wichtigsten Aufgabenfelder für die Interessenvertretung, das alle angeht. Grundkenntnisse des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind daher für jedes Mitglied erforderlich, damit sich das Gremium gemeinsam nachhaltig für die Kolleg*innen einsetzen kann.
Im Seminar werdet ihr die Grundlagen und den gesetzliche Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kennenlernen und die Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten der Interessenvertretung in diesem Bereich verstehen. Anhand von konkreten betrieblichen Beispielen diskutiert ihr die Handlungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz mit der dazugehörigen Rechtsprechung. PDF
Einzelthemen
- Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzverordnungen
- Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz
- Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung
- Mitbestimmungs-, Beratungs- und Informationsrechte der Interessenvertretung
- Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und des Sicherheitsbeauftragten sowie die Rolle des Arbeitsschutzausschusses
- Aufgabe und Rolle der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung und der Berufsgenossenschaften
Referent*innen // Christian Janßen ist Diplom-Psychologe und hat mehr als zwanzig Jahre Erfahrung als MAV-Mitglied, davon neun Jahre im MAV-Vorsitz und als Vorsitzender der Gesamt-MAV einer Organisation mit 15.000 Beschäftigten. Marion Weinreich verfügt über zwanzig Jahre Erfahrung in der MAV-Arbeit. Sie ist Sozialpädagogin, systemische Beraterin, Yogalehrerin und hat einen Master of Public Health mit Schwerpunkt betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung.
Termin & Ort 12.-16. Mai 2025; Hotel Waldesrand, Herford
Kosten inkl. Mwst. 1.160,- Euro Seminarpauschale zuzüglich Kosten der Tagungsstätte: 865,- Euro mit Übernachtung, 335,- Euro ohne
Der Arbeitgeber ist mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, für jeden Beschäftigten, der länger als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten krank ist, geeignete Maßnahmen anzubieten mit dem Ziel, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Damit das BEM zu einem sinnvollen Präventionsinstrument im Betrieb wird, bedarf es nicht zuletzt einer starken Interessenvertretung, die ihre Mitbestimmungs-rechte in dem Verfahren kennt und im Sinne der Beschäftigten nutzt.
In diesem Seminar lernt ihr die Bestandteile und Abläufe des Betrieblichen Eingliederungs-managements kennen, sowie Checklisten und beispielhafte Regelungen in Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Wir diskutieren die wichtigsten Erfolgsfaktoren für ein gelingendes BEM und erarbeiteten ein wirksames Konzept. PDF
Einzelthemen
- Gesundheit und Krankheit im Arbeitsprozess und die Aufgaben der betrieblichen Akteure
- Rechtliche Grundlagen und die Konkretisierung durch Arbeitsgerichtsurteile
- Verfahren, Suchprozess und Checklisten
- Die Rolle der Interessenvertretung im BEM-Geschehen
- Das Vier-Augen-Gespräch im BEM
- Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
- Vertrauen herstellen, die Belegschaft informieren und mitnehmen
Referent*innen // Marion Weinreich verfügt über zwanzig Jahre Erfahrung in der MAV-Arbeit. Sie ist Sozialpädagogin, systemische Beraterin, Yogalehrerin und hat einen Master of Public Health mit Schwerpunkt betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung.
Termin & Ort 19.-23. Mai 2025; Hotel Idingshof, Bramsche
Kosten inkl. Mwst. 1.160,- Euro Seminarpauschale zuzüglich Kosten der Tagungsstätte: 990,- Euro mit Übernachtung, 455,- Euro ohne
Mit Blick auf die in Teilen immer älter werdende Belegschaft und die zu erwartende Fluktuation in den nächsten Jahren gewinnt neben der altersgerechten Arbeitsgestaltung vor allem auch ein betriebliches Übergangsmanagement in den Ruhestand immer mehr an Bedeutung. Im Rahmen einer lebensphasenorientierten Personalentwicklung sind Arbeitgeber und betriebliche Interessenvertretungen gefordert, Arbeitnehmer*innen in dieser für sie oft kritischen Lebensphase möglichst frühzeitig und umfassend zu begleiten. Zugleich gilt es in Zeiten des Fachkräftemangels den Wissenstransfer an jüngere Kolleg*innen zu sichern sowie günstige Rahmenbedingungen zur Realisation von sich eventuell anschließenden Weiterbeschäftigungswünschen zu schaffen.
In diesem Seminar diskutiert ihr die Besonderheiten der Übergangsphase und lernt betriebliche Möglichkeiten für eine optimale Gestaltung der Übergänge kennen. Teilnehmer*innenorientierte Fallarbeit mit praktischen Übungen, der Austausch im Plenum sowie themenzentrierte Arbeitsgruppen und Interaktionen stehen dabei im Vordergrund. PDF
Einzelthemen
- Mitarbeiter*innen bezogene Maßnahmen – Modelle / Methoden / Best Practice
- Beispiele ausgewählter Betriebe
- Gesund Arbeiten – Aktiv in den Ruhestand
- Alterssensible Führungs- und Unternehmenskultur
- Wertschätzende Abschiedsrituale
- Nachfolgeplanung und Wissensmanagement
- Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten schaffen
Referent*innen // Ulrike Heise ist Sozialwissenschaftlerin, Medizinsoziologin und Lehrtrainerin in Gruppendynamik, Familientherapie und Körpertherapie. Seit 30 Jahren schult und berät sie betriebliche Interessenvertretungen in allen Bereichen der Handlungs-, Sozial - und Methodenkompetenz. Schwerpunkte ihrer Moderation von Klausurtagungen sind Teamentwicklung, Konfliktmoderation und Kollegiale Beratung.
Termin & Ort 01.-06. Juni 2025; DämeritzSeehotel, Berlin
Kosten inkl. Mwst. 1.290,- Euro Seminarpauschale zuzüglich Kosten der Tagungsstätte: 1.340,- Euro mit Übernachtung, 660,- Euro ohne
Die Festlegung der Arbeitszeit obliegt zwar dem Arbeitgeber – aber als Interessenvertretung habt ihr die Aufgabe mitzubestimmen und seid damit auch in der Mitverantwortung für eine gesunde Gestaltung der Arbeitszeit. Das Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Arbeitszeit ist das Kernstück der betrieblichen Mitbestimmung, denn für die Arbeitnehmer*innen gibt es kaum etwas Wichtigeres als die Regelung ihrer Arbeitszeit. An welchen Tagen muss ich arbeiten und wie viele Tage in Folge? Muss ich geteilte Dienste leisten? Und vor allem: Wann habe ich verbindlich frei?
In diesem Seminar lernst du das grundlegende Handwerkszeug, um die Interessen deiner Kolleg*innen bei der Arbeitszeit zu vertreten. Du hast die Möglichkeit, eure konkreten betrieblichen Probleme vorzustellen, um so gemeinsam nach Lösungen zu suchen. PDF
Einzelthemen
- Arbeitszeitregelungen der EU-Richtlinie, das Arbeitszeitgesetz, die besonderen Regelungen der jeweiligen Tarifverträge bzw. der kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen
- Arbeitszeitkonten, Überstundenregelungen in den jeweiligen Arbeitsrechtsregelungen
- Handhabung und Umgang mit Dienstplänen
- Auswirkung von Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst & Rufdienst auf die Dienstplanung
- Handlungsmöglichkeiten für eine bessere Arbeitszeitgestaltung im Betrieb
- Effektive Nutzung des Mitbestimmungsverfahren (einschließlich Einigungsstelle)
Referent*innen // Ralf Hubert ist Vorsitzender der Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Bereich (buko) und der agmav Westfalen-Lippe. Er ist ausgebildeter Erzieher und verfügt über langjährige Erfahrung in der Interessenvertretungs-Arbeit. Bernhard Baumann-Czichon ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen.
Termin & Ort 02.-06. Juni 2025; ver.di Bildungszentrum, Walsrode
Kosten inkl. Mwst. 1.290,- Euro Seminarpauschale zuzüglich Kosten der Tagungsstätte: 820,- Euro mit Übernachtung, 360,- Euro ohne
Als Betriebsrat wirst du an vielen Stellen immer wieder damit konfrontiert, dass aus Sicht des Arbeitgebers die wirtschaftliche Lage schwierig ist und eigentlich berechtigte Forderungen des Betriebsrats daher nicht umsetzbar erscheinen. Gesunde Arbeitszeitregelungen? Behebung von Personalmangel? Alles angeblich nicht möglich, weil kein Geld da ist? Die Sorge, dass aufgrund der wirtschaftlichen Lage auch Arbeitsplätze gefährdet sein könnten, kann dann dazu führen, dass Unsicherheit im Gremium entsteht und die eigene Handlungsfähigkeit erlahmt.
In diesem Seminar erfährst du, wie ihr als Betriebsrat mit diesen Argumenten umgeht und wieder initiativ werden könnt. Mit unserem Referenten erarbeitet ihr, wie ihr euch ein eigenes Bild von der Situation macht, eigene Ziele entwickelt und zusammen mit der Belegschaft ins Handeln kommt. PDF
Einzelthemen
- Informationsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Instrumente zur Beschäftigungssicherung, insbesondere § 92a BetrVG
- Mitbestimmung des Betriebsrates in Unternehmenskrisen und in der Insolvenz
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates in Unternehmenskrisen
- Kommunikation mit der Belegschaft vs. Geheimhaltungspflichten (Strafbarkeiten nach § 120 BetrVG)
- erste Schritte bei drohender Insolvenz
Referentin // Stefan Chatziparaskewas ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und einer der Inhaber der Kanzlei Vieker&Chatziparaskewas. Diese vertritt ausschließlich Arbeitnehmer*innen und Betriebsräte, mit Standorten in Minden, Bielefeld und Osnabrück.
Termin & Ort 03. Juni 2025; Hotel Freihof, Hiddenhausen
Kosten inkl. Mwst. 230,- Euro Seminarpauschale zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 48,- Euro
»New Work« oder »Agiles Arbeiten« schreiben sich derzeit Industrieunternehmen genauso wie Träger des öffentlichen Dienstes oder diakonische Einrichtungen auf die Fahnen – mit durchaus unterschiedlichen Konzepten und Erfolgen. Eines haben derartige Veränderungsprozesse leider häufig gemeinsam: Die Interessenvertretungen sind oft nur scheinbar beteiligt und es werden Maßnahmen eingeleitet, ohne die Informations- und Mitbestimmungsrechte der Interessen-vertretungen zu berücksichtigen. Damit sind dann Fakten geschaffen und mögliche Nachteile für die Beschäftigten schwer wieder zurückzunehmen. Das gilt insbesondere für die gestiegenen Leistungsanforderungen in der Teamarbeit, die zu psychischen Belastungen bei den Kolleginnen und Kollegen führen können.
In diesem Seminar lernst du verschiedene Konzepte von »New Work« und »Agiler Organisation« kennen, damit du einschätzen kannst, welche Zwecke die Geschäftsführung damit verfolgt. Anhand betriebspraktischer Beispiele erfährst du, worauf ihr in eurer Interessenvertretungen achten solltet, wenn neue Organisationsformen im Betrieb eingeführt oder bereits eingesetzt werden und welche Mitbestimmungsrechte ihr habt. Ein Fokus liegt dabei auf den Auswirkungen solcher Veränderungsprozesse auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten. PDF
Einzelthemen
- »New Work«, »Agiles Arbeiten« und andere Konzepte
- Aktuelle Managementtheorien: Selbststeuerung und Selbstorganisation von Teams
- Informations- und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung
- Auswirkungen neuer Arbeitsorganisationsformen auf die Gesundheit von Beschäftigten
- Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Referent*innen // Eva Bockenheimer ist Bildungsreferentin bei AuL Herford. Ihre Spezialgebiete sind neue Arbeitsorganisationsformen und ihre Auswirkungen auf die Interessenvertretungsarbeit und die Gesundheit der Beschäftigten. Christina Altmeyer arbeitet seit 20 Jahren für einen großen Diakonischen Träger, der agile Arbeitsformen eingeführt hat. Sie verfügt über 12 Jahre Erfahrung in der MAV-Arbeit, zuletzt als stellvertretende Vorsitzende.
Termin & Ort 16.-18. Juni 2025; Das Bunte Haus, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 630,- Euro Seminarpauschale zuzüglich Kosten der Tagungsstätte: 410,- Euro mit Übernachtung, 250,- Euro ohne
Das BR1-Seminar hat dir die ersten Grundlagen vermittelt, nun geht es darum, dein Wissen zu vertiefen, um deine Aufgaben im Betriebsrat bewältigen zu können. Im BR3-Seminar lernst du die Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG genauer kennen, die der Betriebsrat nutzen kann, um selbst die Initiative zu ergreifen: zum Beispiel bei der betrieblichen Lohngestaltung, der Regelung der Arbeitszeit oder der Aufstellung des Urlaubsplans.
Unsere Referent*innen vermitteln euch einen Überblick der Mitbestimmungsrechte, um in sozialen Angelegenheiten im Sinne der Beschäftigten als Betriebsrat zu handeln. Du lernst Vorgehensweisen und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats an Praxisbeispielen kennen und übst diese in der Gruppe ein. PDF
Einzelthemen
- Reichweite und Grenzen der Mitbestimmungsrechte
- Die Bereiche der Mitbestimmung gemäß § 87 BetrVG
- Die Einschränkung der Mitbestimmung durch die Regelungen des § 77 Abs. 3 BetrVG
- Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Erarbeitung und Abschluss einer Betriebsvereinbarung
- Das Einigungsstellenverfahren
Referent*innen
Erika Haselhorst war über 30 Jahre Betriebsratsmitglied und fünf Jahre lang ehrenamtliche Richterin beim Arbeitsgericht Minden. | Holger Wenke ist seit 11 Jahren aktiv im Betriebsrat, davon 5 Jahre als Vorsitzender. Er ist Mitglied der ver.di Bundestarifkommission für den Mindestlohn in der Erwachsenenbildung und Vorsitzender der betrieblichen Tarif- und Verhandlungskommission sowie Mitglied im Wirtschaftsausschuss.
Termin & Ort 23.-27.Juni 2025; Hotel Aspethera, 33098 Paderborn
Kosten inkl. Mwst. 980,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 772,- Euro mit Übernachtung, 285,- Euro ohne Übernachtung
Die Arbeitsbedingungen in den Betrieben sind seit Jahren und zunehmend gekennzeichnet von ständiger Erreichbarkeit, Arbeitsverdichtung und Stress. Die Folgen sind vielfältig. Studien belegen insbesondere die Zunahme von psychischen Erkrankungen, aber auch der Körper reagiert. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, dafür zu sorgen, psychische Belastungen wirksam zu bekämpfen. Ein wichtiges Instrument ist dabei die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, bei der die Interessenvertretung weitreichende Mitbestimmungsrechte hat.
In diesem Seminar erarbeiten wir, was genau psychische Belastungen sind, wodurch sie entstehen und wie sie auf die Gesundheit einwirken. Ihr lernt Methoden kennen, wie die Ermittlung der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung integriert werden kann, und entwickelt konkrete Maßnahmen, mit denen psychischen Belastungen wirksam begegnet werden kann. PDF
Einzelthemen
- Welche Anforderungen das Arbeitsschutzgesetz zu psychischen Belastungen stellt
- Was psychische Belastungen sind, wie sie wirken und woran wir sie erkennen
- Wie die Gefährdungsbeurteilung (GBU) psychischer Belastungen funktioniert
- Welche Maßnahmen zum Reduzieren von psychischen Belastungen bei der Arbeit helfen
- Welche Mitbestimmungsrechte Interessenvertretungen bei der GBU haben
Referent*innen // Eva Bockenheimer schult und berät seit fünfzehn Jahren Interessen-vertretungen und moderiert Klausurtage. Seit zwei Jahren ist sie Bildungsreferentin bei AuL Herford. Ihre Spezialgebiete sind der Wandel der Arbeitswelt und die Zunahme psychischer Belastungen. Marion Weinreich verfügt über zwanzig Jahre Erfahrung in der MAV-Arbeit. Sie ist Sozialpädagogin, systemische Beraterin, Yogalehrerin und hat einen Master of Public Health mit Schwerpunkt betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung.
Termin & Ort 01.-05. September 2025; Das Bunte Haus, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 1160,- Euro Seminarpauschale zzgl. 600,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 325,- Euro ohne Übernachtung
Durch eine Öffentlichkeitsarbeit mit einfachsten Mitteln könnt ihr erreichen, dass die Beschäftigten gut informiert sind und ihr als Interessenvertretung ein positives Bild von euch vermittelt. Gute Öffentlichkeitsarbeit heißt aber auch, die Anliegen und Probleme der Belegschaft zu kennen und diese bei der Arbeit zu berücksichtigen.
In diesem Seminar lernt ihr die Grundlagen einer zielgerichteten und erfolgreichen Öffentlichkeitsarbeit, auch vor dem Hintergrund der heranrückenden Wahlen der Interessenvertretungen, kennen und anwenden. Im Vordergrund stehen dabei Methoden und Ansätze, die einfach und ohne großen Aufwand von jeder Interessenvertretung zu bewerkstelligen sind und es euch möglich machen, die eigene Arbeit wirkungsvoll gegenüber den Beschäftigten oder in der Versammlungen darzustellen. PDF
Einzelthemen
- Gute Informationen und positives Image
- Präsenz und Kontakt zur Belegschaft
- Probleme der Belegschaft aufnehmen und thematisieren
- Die Wahl der Interessenvertretung zum Thema machen
- Medien für die interne Öffentlichkeitsarbeit: Aushang, Flugblatt, Handzettel, Flyer, Plakat, Schwarzes Brett, Homepage, Intranet, E-Mail, Newsletter
- Verständliche und anschauliche Texte erarbeiten
Referent*innen // Wolfgang Nafroth ist PR- und Kommunikationsberater. Er berät verschiedenste Organisationen und begleitet Kampagnen deutscher und österreichischer Gewerkschaften ebenso, wie z. B. klassische Wahlkampagnen. Sein besonderes Augenmerk legt er auf die eigenständige Kampagnenfähigkeit der Organisation in der Fläche mit möglichst geringem personellem, finanziellem und zeitlichem Aufwand.
Termin & Ort 08.-09. September 2025; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 490,- Euro Seminarpauschale zzgl. 190,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 130,- Euro ohne Übernachtung
Als Interessenvertretung habt ihr die Aufgabe, die tatsächliche Arbeitszeit zu kontrollieren. Dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist gar nicht so einfach: Spontane und flexible Arbeitseinsätze „rund um die Uhr“ sind ein Dauerthema in Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen. Häufige Ursache für unbeständige Arbeitszeiten sind außerdem die Personalbemessung und -einsatzplanung, aber auch die betriebliche Ablauforganisation, die mit den praktizierten Arbeitszeiten nicht übereinstimmt. Das hat zur Folge, dass die Beschäftigten oft über keine planbare und sichere Arbeits- und Freizeit verfügen.
Im Seminar werden deine Kenntnisse aus dem Grundlagenseminar ergänzt und vertieft. In Gruppenarbeit entwickelt ihr Lösungsansätze – konkret und angepasst an die betrieblichen Gegebenheiten. Anhand konkreter Dienstpläne und Beispiele lernst du die Aufgaben der Interessenvertretung bei der Kontrolle der tatsächlichen Arbeitszeit und die Mitbestimmungsrechte bezüglich der betrieblichen Arbeitszeitregelungen kennen. PDF
Einzelthemen
- Mitbestimmung bei der Festlegung der Arbeitszeit
- Arbeitszeit und Gesundheitsschutz – was sagt die Arbeitsmedizin?
- Ausfallmanagement – wie umgehen mit kurzfristigen Ausfällen?
- Lösungsansätze für die betriebliche Praxis der Teilnehmer*innen
Referent*innen // Ralf Hubert ist Vorsitzender der Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Bereich (buko) und der agmav Westfalen-Lippe. Er ist ausgebildeter Erzieher und verfügt über langjährige Erfahrung in der Interessenvertretungs-Arbeit. Bernhard Baumann-Czichon ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen.
Termin & Ort 22.-26. September 2025; Hotel Idingshof, Bramsche
Kosten inkl. Mwst. 1290,- Euro Seminarpauschale zzgl. 990,- Euro Übernachtung/ Verpflegung, 455,- Euro ohne Übernachtung
Neben Fachkenntnissen erfordert die Aufgabe als Interessenvertreter*in auch Verhandlungsgeschick, eine klare Ausdrucksweise und Überzeugungskraft gegenüber den Beschäftigten und dem Arbeitgeber. In diesem Seminar lernst du Methoden und Techniken der Gesprächs- und Verhandlungsführung kennen und kannst deine Fähigkeiten vertiefen. In der Gruppe übt ihr praxisnah ein, wie ihr die Sitzung des Gremiums, die Betriebs-, Personal- bzw. Mitarbeiterversammlung oder das regelmäßige Gespräch mit dem Arbeitgeber zielgerichtet durchführen könnt. PDF
Einzelthemen
- Systematische Verhandlungsvorbereitung und Gesprächsführung
- Argumente und Forderungen einsetzen
- Durchführung von Beratungsgesprächen und Sprechstunden
- Übungen und Analysen zu Verhandlungen und Beratungsgesprächen
Referent*innen // Ulrike Heise ist Sozialwissenschaftlerin, Medizinsoziologin und Lehrtrainerin in Gruppendynamik, Familientherapie und Körpertherapie. Seit 30 Jahren schult und berät sie betriebliche Interessenvertretungen in allen Bereichen der Handlungs-, Sozial - und Methodenkompetenz. Schwerpunkte ihrer Moderation von Klausurtagungen sind Teamentwicklung, Konfliktmoderation und Kollegiale Beratung.
Termin & Ort 06.-10. Oktober 2025; DämeritzSeehotel, Berlin
Kosten inkl. Mwst. 1160,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 1050,- Euro mit Übernachtung, 570,- Euro ohne Übernachtung
Seit 2020 versuchen Freie Wohlfahrtspflege und die Landschaftsverbände als Leistungsträger der Eingliederungshilfe in NRW eine Umsetzung des Landesrahmenvertrages zum Bundesteilhabe-gesetz. Während die Einrichtungen auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und Soziale Teilhabe pochen, verlangen die Landschaftsverbände eine Orientierung auf eine kostenneutrale Verwaltungsumstellung mit der Forderung: „Keine neue Ausgabendynamik“! Das BTHG geht aber mit Kosten einher und die Einrichtungen können an zwei Seiten sparen: an der Betreuung – oder am Personal. Beides hätte erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und damit auch auf die Gesundheit der Beschäftigten.
In diesem Seminar diskutiert ihr Inhalte und mögliche Auswirkungen des BTHG und des Landesrahmenvertrages NRW auf die Arbeitsbedingungen. Gemeinsam erarbeitet ihr eure Mitbestimmungsrechte als betriebliche Interessenvertretungen. Unser Referent kommt aus der betrieblichen Praxis und stellt euch konkrete Handlungsmöglichkeiten vor. PDF
Einzelthemen
- Überblick: Inhalte des BTHG
- Landesrahmenvertrag NRW, Umsetzungsstand im Bereich des LWL
- Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen, psychische Belastungen
- Definition der Betreuung als qualifiziert oder unterstützend
- Mitbestimmungsrechte und Handlungsempfehlungen für die betrieblichen Interessenvertretungen
Referent*innen // Christian Janßen ist Diplom-Psychologe und hat mehr als zwanzig Jahre Erfahrung als MAV-Mitglied, davon neun Jahre im MAV-Vorsitz und als Vorsitzender der Gesamt-MAV einer Organisation mit 15.000 Beschäftigten.
Termin & Ort 14. Oktober 2025; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 230,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 65,- Euro
Als Mitglied der Interessenvertretung hast Du ständig mit widersprüchlichen Anforderungen und Ausgangslagen zu tun: zum Beispiel, wenn eine erfolgreiche Betriebsvereinbarung unerwünschte Nebeneffekte hat, wenn Kolleg*innen ihre Rechte unterlaufen und sich gegen ihre eigene Interessenvertretung stellen oder wenn der Einsatz für gute Arbeitsbedingungen und Löhne zur Betriebsverlagerung oder Insolvenz zu führen droht. Arbeitgeber erheben häufig den Anspruch, ihre Maßnahmen widerspruchsfrei aus den „Sachzwängen“ begründen zu können und es ist manchmal nicht leicht, dem gute Argumente entgegenzuhalten. In dieser widersprüchlichen Lage als Gremium Orientierung für das eigene Handeln zu finden, ist nicht einfach.
In diesem Seminar lernst Du Methoden aus der Philosophie kennen, Widersprüche zu analysieren und zu begreifen. Gemeinsam mit den anderen Teilnehmenden übst Du, überzeugend zu argumentieren und logische Fehlschlüsse zu erkennen. Du lernst Gedanken der dialektischen Philosophie kennen, die dich in der Interessenvertretungsarbeit unterstützen können, Widersprüche in der alltäglichen Praxis zu verstehen, um einen guten Umgang damit zu finden. PDF
Einzelthemen
- Der Begriff des Widerspruchs in der Philosophie
- Was ist ein logischer Widerspruch? Logische Fehlschlüsse erkennen und kritisieren
- Entwicklungsprozesse und Zusammenhänge begreifen durch Analyse von Widersprüchen
- Widersprüche in der Praxis der Interessenvertretungsarbeit
- Widersprüche im Kapitalismus und aktuelle Tendenzen
- Umgang mit Widersprüchen: Orientierung in widersprüchlichen Zeiten
Referent*innen // Eva Bockenheimer hat Philosophie studiert und ist seit 15 Jahren in der gewerkschaftlichen Bildungs- und Beratungsarbeit aktiv. Seit 2022 ist sie Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Herford. Peter Schröder ist Diplom-Sozialpädagoge und war 22 Jahre lang Betriebsrat, davon 18 Jahre als Vorsitzender. Er ist ehrenamtlicher Arbeitsrichter. Seit 2018 ist er Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Herford.
Termin & Ort 27.-29. Oktober 2025; Hotel Waldesrand, Herford
Kosten inkl. Mwst. 570,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 475,- Euro mit Übernachtung, 205,- Euro ohne Übernachtung
Als Betriebs- oder Personalrat im Geltungsbereich des TVöD-VKA sind Kenntnisse der Entgeltordnung unerlässlich, damit ihr als Gremium die wichtigen Mitbestimmungsrechte bei der Eingruppierung eurer Kolleg*innen sachgerecht wahrnehmen könnt.
Unsere Referent*innen kommen aus der betrieblichen Praxis und werden euch alle relevanten Eingruppierungsregelungen inklusive des Eingruppierungsverzeichnisses NRW vorstellen. Gemeinsam übt ihr in der Gruppe den Umgang damit anhand praktischer Fallbeispiele ein. PDF
Einzelthemen
- Eingruppierungsrelevante Tarifnormen
- Die Entgeltordnung VKA - Struktur und Aufbau der Entgeltordnung im öffentlichen Dienst
- Das Eingruppierungsverzeichnis NRW im TVöD-NRW - Struktur und Aufbau des Eingruppierungsverzeichnisses für handwerklich Beschäftigte
- Eingruppierungsgrundsätze
- Die Tätigkeitsmerkmale
- Der Arbeitsvorgang
- Das Stellenbewertungsverfahren
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 10.-12. November 2025; Das Bunte Haus, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 540,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 410,- Euro mit Übernachtung, 205,- Euro ohne Übernachtung
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem normalen Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt zwingend für Betriebe mit 201 und mehr Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, gilt ab 101 Wahlberechtigten auch dort das normale Wahlverfahren. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 20. November 2025; Hotel Waldesrand; Herford
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 67,- Euro
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften, sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem vereinfachten Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt für Betriebe mit 5 bis 100 Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 02. Dezember 2025; Hotel Aspethera, Paderborn
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 60,- Euro
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem normalen Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt zwingend für Betriebe mit 201 und mehr Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, gilt ab 101 Wahlberechtigten auch dort das normale Wahlverfahren. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 20. Januar 2026, Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 75,- Euro
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem normalen Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt zwingend für Betriebe mit 201 und mehr Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, gilt ab 101 Wahlberechtigten auch dort das normale Wahlverfahren. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 29. Januar 2026, Haus Neuland, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 61,- Euro
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften, sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem vereinfachten Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt für Betriebe mit 5 bis 100 Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 29. Januar 2026, Hotel Weserschiffchen, Porta Westfalica
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 80,- Euro
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem normalen Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt zwingend für Betriebe mit 201 und mehr Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, gilt ab 101 Wahlberechtigten auch dort das normale Wahlverfahren. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 12. Februar 2026; Hotel Weserschiffchen, Porta Westfalica
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 80,- Euro
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müsst ihr eine Reihe von Formvorschriften, sowie die aktuelle Rechtsprechung beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In diesem Seminar werden euch die Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß nach dem vereinfachten Wahlverfahren durchzuführen. Dieses gilt für Betriebe mit 5 bis 100 Beschäftigten. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. PDF
Einzelthemen
- Bestellung des Wahlvorstands (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands u.a.)
- Überblick über das Wahlverfahren, Zeitpunkt der Wahl
- Erstellung der Wählerlisten (Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht u.a.)
- das Wahlausschreiben (Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung)
- das Wahlverfahren (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl)
- Wahlvorschläge und Listen (Widerspruch, Prüfung und Aushang, u.a.)
- die Durchführung der Wahl (Wahlgrundsätze, Ermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse)
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Die Wahlniederschrift; Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats)
Referent*innen // aus dem ver.di-Teamer*innen-Arbeitskreis. Dieser setzt sich aus Interessenvertreter*innen zusammen, die langjährige Praxiserfahrung und fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses im Rahmen unserer Seminare an euch weitergeben möchten.
Termin & Ort 12. Februar 2026, Hotel Freihof, Hiddenhausen
Kosten inkl. Mwst. 260,- Euro Seminarpauschale, zzgl. Kosten der Tagungsstätte: 48,- Euro