Teilnahme an Seminaren (BR, MAV, PR)

Einige Antworten zum Thema, wer ein Seminar zahlt und was sonst noch zu beachten ist.

Der Arbeitgeber muss zahlen. Unsere Seminarangebote basieren auf der Rechtsgrundlage des § 37 Abs. 6 BetrVG (Betriebsräte), § 19 Abs. 3 in Verbindung mit § 30 Abs2 und 4 MVG EKD (Mitarbeitervertretungen), §42,5 LPVG/NRW (Personalräte) und §96,4 SGB IX (Schwerbehindertenvertretungen) beziehungsweise auf den Rechtsgrundlagen der weiteren Interessenvertretungen wie etwa der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Die jeweilige Interessenvertretung muss einen Beschluss fassen, dass Mitglieder des Gremiums an dem Seminar teilnehmen. Die Mitglieder, die entsendet werden, sind in dem Beschluss zu nennen. Ebenso sind der Anbieter, Thema, Zeitraum, Ort und Kosten des Seminars anzugeben. Die Seminarbeschreibung, aus der diese Informationen hervorgehen, kann der Beschlussfassung beigelegt werden. Dazu können die pdfs genutzt werden, die auf unserer Website bei jedem Seminar als Link eingefügt sind.

Der Arbeitgeber muss zudem rechtzeitig informiert werden, also so früh wie möglich, nach gängiger Auffassung allerdings spätestens drei Wochen vor Seminarbeginn.

Wir empfehlen zudem, für den Fall der Verhinderung ein oder zwei Mitglieder Deiner Interessenvertretung zu benennen, die als Ersatz einspringen können.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen findest Du in diesem pdf.

Der Arbeitgeber muss zunächst dein Entgelt für die Zeit des Seminars fortzahlen. Darüberhinaus muss er die Seminargebühren, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und auch Deine Reisekosten nach den jeweiligen betrieblichen Richtlinien übernehmen. Für den Teilnehmenden entstehen also keine Kosten. Einzige Ausnahme: Wenn du mit dem PKW anreist, musst Du möglicherweise die Parkkosten, sollten sie entstehen, selber tragen.

Die Rechnung erhält der Arbeitgeber nach Ende des Seminars. Fahrtkosten und andere Spesen müssen von Dir beim Arbeitgeber selbst geltend gemacht werden.

Bitte teile den Rücktritt so schnell wie möglich mit. Dann können wir umplanen, möglicherweise können Interessierte noch nachrücken. Generell gilt nach unseren AGBs:Bei einer Absage ab dem  30. Tag vor Seminarbeginn wird der volle Seminarpreis berechnet ebenso wie die Tagungskosten. Dann muss der Arbeitgeber trotz Nichtteilnahme die Seminargebühren und Unterkunftskosten tragen.

Nein, wir kümmern uns um alles, was das Seminar betrifft. Du musst Dich beispielsweise nicht beim Hotel oder der Bildungsstätte anmelden. Direkt nach Deiner Anmeldung erhälst Du digital eine Anmeldebestätigung. Vor Seminarbeginn bekommst Du per Briefpost eine Einladung, in der alles Wesentliche steht. Was Du gerne zum Seminar mitbringen kannst: Dein Interesse zu lernen – und dies gemeinsam mit anderen.