Seminare für Mitarbeitervertretungen 2019
Das Seminarprogramm für 2019 hier als pdf. In der ersten Version des gedruckten Heftes waren in der Übersicht leider einige Daten falsch. Wie auch bei Aktualisierungen gelten letzlich die Angaben auf der Website.
Grundlagen zur Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung (18.-21.02.2019, Bad Salzuflen)
Arbeitszeit und Dienstpläne sollen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in kleinen Schritten transparent und nachvollziehbar werden. Die Mitbestimmung kann somit – auch bei kritischen Situationen – Stück für Stück zielgerichtet und dauerhaft realisiert werden.
Strategien und verschiedene Optionen der Interessenvertretungen verdeutlichen mögliche Herangehensweisen zur Umsetzung auch längerfristiger Ziele.
Im Vordergrund stehen dabei die Aspekte des Spannungsfeldes "Interessen der Beschäftigten – Gesundheitsschutz – betriebliche Anforderungen". PDF
Arbeitszeit "rund-um-die-Uhr"
Definitionen: Schichten im Tag- und Nachtdienst
Beginn und Ende von Schichten = Dauer der täglichen Arbeitszeit
Wege-, Umkleide- und Rüstzeiten, Übergaben und Pausen
Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage
Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit: Arbeitstage und Ausgleichszeiträume
Ruhezeiten zwischen den Schichten
Arbeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen: Grundsätze, Ausgleich und Vergütung
Außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
Ruf- und Bereitschaftsdienst, Arbeitsbereitschaft, Mehrarbeit und Überstunden
Arbeitszeitkonten
Plus-und Minusstunden, Regeln und Grundsätze
Arbeitszeit in der Praxis: die Dienstplanung
Anforderungen an Dienstpläne – manuell geschrieben oder elektronisch unterstützt
Das Planungsverfahren: Zuständigkeiten, Fristen und Mitbestimmung
Umgang mit Verstößen und Fehlern in Dienstplänen
Auf der Grundlage der jeweils geltenden Gesetze, Tarife, Dienst-/ Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge werden die einzelnen Elemente der Arbeitszeit Schritt für Schritt vorgestellt und ausführlich erörtert. Anschließend werden in kleinen Gruppen Beispiele für die Praxis erarbeitet, im Plenum präsentiert und diskutiert.
Referent Bernhard Baumann-Czichon (Rechtsanwalts-Kanzlei Baumann-Czichon, Bremen)
Termin 18.-21. Februar 2019
Ort Best Western Hotel, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 540,- € Seminarpauschale zzgl. 395,- € für Unterkunft/ Verpflegung, 230,- € ohne Unterkunft
Einführung in das Mitarbeitervertretungsrecht (18.-22.02.2019, Bielefeld)
Das Seminar bietet Basiswissen für die Arbeit der Mitarbeitervertretungen und richtet sich an neu gewählte Mitglieder der MAV und MAV-Gremien. Es bietet eine Übersicht über die Rolle und Funktion der Mitarbeitervertretung und vermittelt Kenntnisse über die Geschäftsführung und Rechtsstellung der MAV.
Im Seminar wird ein handlungsorientierter Überblick der wichtigsten Bestimmungen des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG) vermittelt. Diese werden anhand von Praxisbeispielen erarbeitet. PDF
Einzelthemen
- Funktion, Rolle und Selbstverständnis der Mitarbeitervertretung
- Grundlagen und zentrale Begriffe des MVG
- Rechtsstellung der Mitarbeitervertretung
- Die Mitarbeiterversammlung
- Geschäftsführung der Mitarbeitervertretung
- Die Beteiligungsrechte der MAV
Referenten Gero Grams, Christian Janßen (Teamer aus dem Arbeitskreis von Arbeit und Leben im Kreis Herford DGB/VHS e.V.)
Termin & Ort 18.-22. Februar 2019, ver.di Bildungsstätte Das Bunte Haus, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 680,- Euro Seminarpauschale zzgl. 660,- Euro Unterkunft & Verpflegung; 290,- Euro ohne Unterkunft
Grundlagenseminar AVR DD (18.-20.03.2019, Ascheberg)
Die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR DD) gelten für gut 150.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Diakonie in ganz Deutschland. In ihnen sind sämtliche für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis relevante Fragen wie beispielsweise die Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch oder aber die Eingruppierung und das Entgelt geregelt. Für jede Mitarbeitervertretung im Anwendungsbereich der AVR ist es somit unverzichtbar, die Regelungen der AVR zu kennen, um deren korrekte Anwendung überprüfen zu können.
Im Seminar werden die wesentlichen Regelungen der AVR DW EKD vorgestellt und an praktischen Beispielen eingeübt. Die Auswirkungen auf die Beschäftigten und die Handlungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretung werden gemeinsam erarbeitet und diskutiert. PDF
Einzelthemen
- Eingruppierungssystematik und Eingruppierungskatalog
- Arbeitszeit und Pausen
- Arbeitszeitkonten, Plusstunden, Überstunden
- Bestandteile des Entgeltes, Zuschläge und Zulagen
- Urlaub und Sozialbezüge
- Strategien der MAV im Umgang den Öffnungsklauseln
Referent Andreas Beez (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hannover)
Termin & Ort 18.-20. März 2019, Hotel Clemens-August, Ascheberg
Kosten inkl. Mwst 490,- Euro Seminarpauschale zzgl. 295,- Euro Unterkunft & Verpflegung; 130,- Euro ohne Unterkunft
Die Arbeitsbedingungen zum Thema machen (18.-20.03.2019, Bielefeld)
Um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern, muss die Mitarbeitervertretung diese kennen. Welche Interessen haben unsere Beschäftigten? Wie steht es um ihre Arbeit, wo liegen die Probleme? Was gute oder schlechte Arbeitsbedingungen sind, das können nur die Beschäftigten selbst beurteilen. Eine einfache Methode, dieses gemeinsam mit den Beschäftigten herauszufinden, ist die Arbeitssituationserfassung. Dieses Verfahren dient dazu, Informationen über Belastungen und Interessen der Beschäftigten zu gewinnen und gemeinsam über Möglichkeiten der Veränderung zu sprechen. Mit Hilfe dieser Methode lassen sich Bewertungen der Arbeitsbedingungen vornehmen und anschließend Maßnahmen zur Gesundheit der Beschäftigten ableiten.
Im Seminar wird die Methode Arbeitssituationserfassung vorgestellt. Es werden die Handlungsmöglichkeiten für die Mitarbeitervertreter diskutiert. Wie die aus der der Arbeitssituationserfassung gewonnen Erkenntnisse für die Arbeit der Interessenvertretung und für den Betrieb (z.B. Arbeitsschutzausschuss, Gefährdungsbeurteilung) genutzt werden können, wird aufgezeigt. PDF
Einzelthemen
- Arbeitssituationserfassung: Grundlagen, Nutzen und Ziele der Methode
- Übungen zur Vorgehensweise und methodischem Ablauf
- Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsbedingungen bewerten, Maßnahmen ableiten
- Die Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung bei der Gefährdungsbeurteilung (§5 Arbeitsschutzgesetz, § 87BetrVG)
Referenten Andreas Kramer (Arbeitswissenschaftler), Peter Schröder, Hermann Bueren (Arbeit und Leben)
Termin & Ort 18.-20. März 2019, Das Bunte Haus, Bielefeld-Sennestadt
Kosten inkl. Mwst. 490,- Euro Seminarpauschale zzgl. 360,- Euro Unterkunft & Verpflegung; 180,- Euro ohne Unterkunft
Mitarbeitervertretungsrecht – Aufbau. Die Mitbestimmung in personellen und sozialen Angelegenheiten (18.-22.03.2019; Münster)
Das Aufbauseminar bietet vertiefendes Basiswissen für die Arbeit der Mitarbeitervertretungen. Die Teilnehmenden erhalten einen praxisorientierten Überblick über ihre Handlungsmöglichkeiten bei personellen Angelegenheiten und Umstrukturierungen des Betriebes bzw. der Dienststelle.
Im Seminar werden aktuelle gesetzliche Regelungen (u.a.: Befristungen, Mini-Jobs, Leiharbeit), der Bereich der personellen Mitbestimmung (Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen) und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten in Kirche und Diakonie vorgestellt. Diskutiert werden die Handlungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretung im Bereich der sozialen und personellen Mitbestimmung. pdf
Einzelthemen
- Fälle der eingeschränkten Mitbestimmung in Personalangelegenheiten (§ 42 MVG)
- Zustimmungsverweigerung und Erörterung nach MVG
- Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretungen
- Fallbearbeitung zu den Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten der MAV
Referent Ralf Hubert (Teamer aus dem Arbeitskreis von Arbeit und Leben im Kreis Herford DGB/VHS e.V.)
Termin & Ort 18.-22.März 2019, Best Western Premier Seehotel Krautkrämer, 48165 Münster
Kosten inkl. Mwst. 680,- Euro Seminarpauschale zzgl. 730,- Euro Unterkunft & Verpflegung; 320,- Euro ohne Unterkunft
Gefährdungsbeurteilung und Aufgaben der Interessenvertretung – Belastungen abbauen, Arbeitsbedingungen verbessern (25.-28.03.2019, Ascheberg)
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers. Eine qualitativ nachhaltige Gefährdungsbeurteilung ist nur mit Mitbestimmung der Interessenvertretung und der aktiven Beteiligung der Belegschaft sinnvoll. Deshalb ist es wichtig, dass die Interessenvertretung eine umfassende Übersicht erhält über die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung, die Rechte der Interessenvertretung und der Belegschaft und die z.Zt. verbreiteten Verfahren der Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Das Seminar erläutert die Absichten des Gesetzgebers und diskutiert häufig vorkommende Fragestellungen bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Vorgestellt werden die Chancen, die den Betrieben aus solchen Maßnahmen erwachsen und die Grundzüge eines für den Betrieb passenden Konzeptes und einer dazu gehörenden Betriebs- und Dienstvereinbarung. Vorgesehen ist der Besuch der Arbeitsschutzausstellung (DASA) in Dortmund. PDF
Einzelthemen
- Rechtliche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
- Rechte und Aufgaben der Interessenvertretung und der Belegschaft
- Funktion der Gefährdungsbeurteilung mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Verfahren und Organisation der Gefährdungsbeurteilung
- Anforderungen der Berufsgenossenschaften, der Gewerbeaufsicht und der "Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie" (GDA)
Referent Sascha Stockhausen (Fachkraft für Arbeitsschutz, Hamburg)
Termin & Ort 25.-28. März 2019, Hotel Clemens-August; Ascheberg (bei Münster)
Kosten inkl. Mwst. 580,- Euro Seminarpauschale zzgl. 430,- Euro Unterkunft & Verpflegung; 190,- Euro ohne Unterkunft
Interessen vertreten – argumentieren - verhandeln (25.-29.03.2019, Horn-Bad Meinberg)
Neben Fachkenntnissen erfordert die Aufgabe als InteressenvertreterIn auch Verhandlungsgeschick, eine klare Ausdrucksweise und Überzeugungskraft gegenüber den Beschäftigten und dem Arbeitgeber. In diesem Seminar werden Methoden und Techniken der Gesprächsführung und Verhandlungsführung vorgestellt und vertieft, um die Sitzung des Gremiums, die Betriebs-, bzw. Mitarbeiterversammlung oder das regelmäßige Gespräch mit dem Arbeitgeber zielgerichtet durchzuführen. PDF
Einzelthemen
- systematische Verhandlungsvorbereitung und Gesprächsführung
- Argumente und Forderungen einsetzen
- Wie führe ich Beratungsgespräche und Sprechstunden?
- Übungen und Analysen zu Verhandlungen und Beratungsgespräche
Referentin Ulrike Heise (Lehrtrainerin für soziale Kompetenz, Kassel)
Termin & Ort 25.-29. März 2019, Hotel Zum Stern, Horn-Bad Meinberg)
Kosten inkl. Mwst. 680,00 € Seminarpauschale zzgl. 590,00 € mit Übernachtung/Verpflegung, 230,00 € ohne Übernachtung
Aktuelles Arbeits- und Kirchenrecht – mit Besuch des Bundesarbeitsgerichts (27.-29.03.2019, Erfurt)
Aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Sonderstellung unterliegen Arbeitsverhältnisse in den Kirchen anderen Regeln. Bei der Vertretung der Interessen der Beschäftigten und/ oder bei der Klärung personelle Angelegenheiten in der Einrichtung sind daher für die Mitarbeitervertretungen Kenntnisse des (kirchlichen) Arbeitsrechts erforderlich, um qualifiziert die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte nach dem MVG ausüben zu können.
Das Seminar vermittelt einen Überblick über das kirchliche Arbeitsrecht und seine Besonderheiten. Es zeigt insbesondere auf, welchen besonderen Pflichten kirchliche ArbeitnehmerInnen unterliegen und welche besonderen Arbeitsvertragsbedingungen bestehen. Die Teilnahme an einer Verhandlung des BAG (1. Senat), samt Vor- und Nachbereitung, vermittelt praxisnah die Anwendung des Arbeitsrechts. pdf
Einzelthemen
- Wo endet weltliches Recht, wo beginnt kirchliches Arbeitsrecht?
- Der »Dritte Weg« und die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts
- Die Abgrenzung von Tarifverträgen und »Dritter Weg«
- Die besonderen Loyalitätsverpflichtungen für kirchliche ArbeitnehmerInnen
Referent Bernhard Baumann-Czichon, Bremen, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Termin & Ort 27.-29.03.2019, Evangelisches Augustingerkloster, Erfurt
Kosten inkl. Mwst. 480,00 € Seminarpauschale zzgl. 290,00 € mit Übernachtung/Verpflegung, 140,00 € ohne Übernachtung
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (28.03.2019, Herford)
Im betrieblichen Alltag ist es beinahe zur Regel geworden, Einstellungen von Beschäftigten nur noch befristet vorzunehmen. Grundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Am 1. Januar 2019 sind Änderungen dieses Gesetzes in Kraft getreten. Es besteht nun unter anderem ein Anspruch auf befristete Teilzeit (sogenannte Brückenteilzeit).
Das Seminar vermittelt einen Einblick in die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie über die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeit und Befristung. Vorgestellt werden die Änderungen durch die Gesetzesreform und die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. PDF
Einzelthemen
- Wann ist eine Befristung unwirksam und welche Folgen hat das?
- Rechtsansprüche auf Teilzeitarbeit; Formvorschriften, Fristen
- Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten (§4 TzBfG)
- Mitwirkungsrechte und Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
Referent Walter Steding (ehemalig Rechtsschutz LAG Hamm)
Termin & Ort 28. März 2019, ver.di Tagungsraum, Herford
Kosten inkl. Mwst. 150,- Euro Seminarpauschale zzgl. 25,- Euro Verpflegung
Neue Formen der Sebstorganisation in der sozialen Arbeit – das agile Unternehmen (08.-10.04.2019, Bad Salzuflen)
Grundgedanke neuer Ansätze der Unternehmensorganisation sind Teams bzw. Arbeitseinheiten, die selbstorganisiert arbeiten sollen. Diese Ansätze versprechen ein sinnstiftendes Arbeiten, das den Beschäftigten mehr Verantwortung gibt und ihnen ermöglicht, selbständig, flexibel und dynamisch auf die ständig im Wandel begriffenen Arbeitsanforderungen zu reagieren. Auch in diakonischen und anderen sozialen Einrichtungen werden Konzepte des »agilen Unternehmens« oder der »evolutionären Organisation« diskutiert oder bereits eingeführt.
In diesem Seminar möchten wir einige der Ansätze vorstellen und gemeinsam erarbeiten, worauf betriebliche Interessensvertretungen achten sollten, wenn ihre Einrichtungen planen, sie einzuführen. Denn eins ist sicher: Sie halten nur bedingt, was sie versprechen. Schließlich soll an den ökonomischen Rahmenbedingungen letztlich nicht gerüttelt werden. PDF
Einzelthemen
- Neue Management-Konzepte: Agiles Unternehmen, kollegial-geführtes Unternehmen, evolutionäre Organisation, Holacracy, Buurtzorg-Modell und weitere
- Arbeitsorganisation, Arbeitsanforderungen, Führungsverhalten und Arbeitsbelastungen
- Selbstorganisierte Teams und indirekte Steuerung
- Handlungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte der MAV
Referentin Eva Bockenheimer (Philosophin, Beraterin für Interessenvertretungen)
Termin & Ort 08.-10. April 2019, Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 520,- Euro Seminarpauschale zzgl. 280,- Euro Unterkunft/Verpflegung; 160,- Euro ohne Unterkunft
Übungsleitervertrag – Rechtliche Bedeutung und Folgen für die Arbeit der Interessenvertretung (07.05.2019, Herford)
Die sogenannte Übungsleiterpauschale meint einen Steuerfreibetrag von derzeit 2.400 Euro im Jahr, der nicht nur für die klassische Tätigkeit als Übungsleiter in Sportvereinen, sondern z.B. auch für erzieherische und Betreuungstätigkeiten genutzt werden kann. Die Nutzung dieser Vertragsgestaltungen wirft für die Interessenvertretung die Frage auf, wie diese rechtlich einzuordnen sind und welche Mitbestimmungsmöglichkeiten bestehen.
Das Seminar versetzt die Interessenvertretung in die Lage, die Rechtmäßigkeit des Einsatzes zu beurteilen, sich eine Position zu erarbeiten und ihre Handlungsmöglichkeiten zu nutzen. PDF
Einzelthemen
- Was ist ein Übungsleitervertrag?
- Förderung ehrenamtlichen Engagements oder Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung?
- Für welche Tätigkeiten können MitarbeiterInnen auf dieser Grundlage eingesetzt werden?
- Welche Folgen hat der Übungsleitervertrag für den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin, insbesondere bezüglich des Anspruchs auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
- Welcher Zusammenhang besteht mit der Frage, ob es sich um abhängige Beschäftigung handelt?
- Welche Zuständigkeit hat die Interessenvertretung für Übungsleiter?
- Welche Mitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten hat die Interessenvertretung?
Referent Stefan Chatziparaskewas (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Minden)
Termin & Ort , 07.05.2019, ver.di Tagungsraum, Herford
Kosten inkl. Mwst. 150,- Euro Seminarpauschale zzgl. 25,- Euro Verpflegung
Kündigung: Was kann die MAV tun? (16.05.2019, Münster)
Bei Kündigungen hat die Mitarbeitervertretung laut §§ 42 und 43 MVG nur ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht. Dennoch hat das Verhalten der Mitarbeitervertretung oft entscheidende Bedeutung dafür, ob der oder die zu kündigende Beschäftigte sich erfolgreich gegen eine Kündigung wehren kann.
Im Rahmen dieses Tagesseminars wird das Zusammenwirken von individuellem Kündigungsschutz (Kündigungsschutzgesetz, Schutz der Menschen mit Behinderung, Unkündbarkeit von altersgesicherten Arbeitnehmer*innen usw.) und den Beteiligungsrechten der Mitarbeitervertretung erarbeit und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten entwickelt. PDF
Einzelthemen
- Personenbedingte Kündigung, Verhaltensbedingte Kündigung
- Abmahnung, Betriebsbedingte Kündigung ( Sozialauswahl)
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Die Klage dem Arbeitsgericht
- Beteiligung der MAV bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Inhalt, Form und Zugang der Kündigungserklärung
- Ordnungsgemäß begründeter Widerspruch / Bedenken und seine Rechtsfolgen
Referentin Mira Gathmann (Fachanwältin für Arbeitsrecht, Bremen)
Termin & Ort , 16.05.2019, Seehotel Krautkrämer, Münster
Kosten inkl. Mwst. 190,- Euro Seminarpauschale zzgl. 60,- Euro Verpflegung
Einführung in das Mitarbeitervertretungsrecht (03.-07.06.2019, Bad Salzuflen)
Das Seminar bietet Basiswissen für die Arbeit der Mitarbeitervertretungen und richtet sich an neu gewählte Mitglieder der MAV und MAV-Gremien. Es bietet eine Übersicht über die Rolle und Funktion der Mitarbeitervertretung und vermittelt Kenntnisse über die Geschäftsführung und Rechtsstellung der MAV.
Im Seminar wird ein handlungsorientierter Überblick der wichtigsten Bestimmungen des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG) vermittelt. Diese werden anhand von Praxisbeispielen erarbeitet. PDF
Einzelthemen
- Funktion, Rolle und Selbstverständnis der Mitarbeitervertretung
- Grundlagen und zentrale Begriffe des MVG
- Rechtsstellung der Mitarbeitervertretung
- Die Mitarbeiterversammlung
- Geschäftsführung der Mitarbeitervertretung
- Die Beteiligungsrechte der MAV
Referenten Gero Grams, Günther Dalley (Teamer aus dem Arbeitskreis von Arbeit und Leben im Kreis Herford DGB/VHS e.V.)
Termin & Ort 18.-22. Februar 2019, ver.di Bildungsstätte Das Bunte Haus, Bielefeld
Kosten inkl. Mwst. 680,- Euro Seminarpauschale zzgl. 550,- Euro Unterkunft & Verpflegung; 260,- Euro ohne Unterkunft
Mitarbeitervertretungsrecht – Aufbau. Die Mitbestimmung in personellen und sozialen Angelegenheiten (24.-28.06.2019; Bad Salzuflen)
Das Aufbauseminar bietet vertiefendes Basiswissen für die Arbeit der Mitarbeitervertretungen. Die Teilnehmenden erhalten einen praxisorientierten Überblick über ihre Handlungsmöglichkeiten bei personellen Angelegenheiten und Umstrukturierungen des Betriebes bzw. der Dienststelle.
Im Seminar werden aktuelle gesetzliche Regelungen (u.a.: Befristungen, Mini-Jobs, Leiharbeit), der Bereich der personellen Mitbestimmung (Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen) und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten in Kirche und Diakonie vorgestellt. Diskutiert werden die Handlungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretung im Bereich der sozialen und personellen Mitbestimmung. pdf
Einzelthemen
- Fälle der eingeschränkten Mitbestimmung in Personalangelegenheiten (§ 42 MVG)
- Zustimmungsverweigerung und Erörterung nach MVG
- Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretungen
- Fallbearbeitung zu den Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten der MAV
ReferentInnen ReferentInnen und TeamerInnen aus dem Arbeitskreis von Arbeit und Leben
Termin & Ort 24.-28.Juni 2019, Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 680,- Euro Seminarpauschale zzgl. 550,- Euro Unterkunft & Verpflegung; 260,- Euro ohne Unterkunft
Suchtverhalten am Arbeitsplatz – Analyse und Handlungsempfehlungen für die betriebliche Interessenvertretung (30.06.-05.07.2019, Berlin)
»Sorgen ertrinken nicht im Alkohol –sie können schwimmen«. Jede/r siebte Deutsche hat einen riskanten Umgang mit Alkohol oder ist von Medikamenten abhängig . Noch erschreckender ist die Zahl derer, die im Graubereich leben. Suchtkrankheiten machen vor Werkstoren keinen Halt. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Produktivität eines Unternehmens und auf das Betriebsklima. Maßnahmen zur betrieblichen Suchtprävention und konkrete Hilfe im Einzelfall werden vor diesem Hintergrund immer wichtiger.
Das Seminar richtet sich an betriebliche Interessenvertretungen, welche sich mit den Ursachen und Auswirkungen von Suchterkrankungen am Arbeitsplatz sowie mit den betrieblichen Möglichkeiten zur Reaktion und zur Prävention auseinander setzen wollen. PDF
Einzelthemen
- Hintergrundwissen zum Thema Sucht als Krankheit
- Kernprozesse eines betrieblichen Suchtpräventionsprogramms
- Konstruktiver Umgang mit suchtgefährdeten und suchtkranken KollegInnen im betrieblichen Alltag
- Rolle, Aufgaben und Rollenkonflikte der betrieblichen Interessenvertretung
Referentin Ulrike Heise, Lehrtrainerin und Supervisorin; Lehrbeauftragte Hochschule Ludwigshafen am Rhein
Termin & Ort 30. Juni - 5. Juli 2019, Dämeritz Seehotel, Berlin
Kosten inkl. Mwst. 690,- Euro Seminarpauschale zzgl. 730,- Euro Unterkunft & Verpflegung; 380,- Euro ohne Unterkunft
Mitarbeitervertretungsrecht – Aufbau. Die Mitbestimmung in personellen und sozialen Angelegenheiten (02.-06.09.2019; Bielefeld)
Das Aufbauseminar bietet vertiefendes Basiswissen für die Arbeit der Mitarbeitervertretungen. Die Teilnehmenden erhalten einen praxisorientierten Überblick über ihre Handlungsmöglichkeiten bei personellen Angelegenheiten und Umstrukturierungen des Betriebes bzw. der Dienststelle.
Im Seminar werden aktuelle gesetzliche Regelungen (u.a.: Befristungen, Mini-Jobs, Leiharbeit), der Bereich der personellen Mitbestimmung (Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen) und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten in Kirche und Diakonie vorgestellt. Diskutiert werden die Handlungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretung im Bereich der sozialen und personellen Mitbestimmung.
Einzelthemen
- Fälle der eingeschränkten Mitbestimmung in Personalangelegenheiten (§ 42 MVG)
- Zustimmungsverweigerung und Erörterung nach MVG
- Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretungen
- Fallbearbeitung zu den Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten der MAV
ReferentInnen ReferentInnen und TeamerInnen aus dem Arbeitskreis von Arbeit und Leben
Termin & Ort 02.-06. September 2019, Das Bunte Haus, Bielefeld-Sennestadt
Kosten inkl. Mwst. 680,- Euro Seminarpauschale zzgl. 660,- Euro Unterkunft & Verpflegung; 290,- Euro ohne Unterkunft
Damit unsere Arbeit auch rüber kommt – Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit mit einfachsten Mitteln (03.-04.09.2019, Bad Salzuflen)
Was nützt es, wenn die Interessenvertretung gute Arbeit leistet und niemand nimmt dieses Engagement für die Belegschaft wahr? Durch eine Öffentlichkeitsarbeit mit einfachsten Mitteln lässt sich erreichen, dass die Beschäftigten gut informiert sind und die Interessenvertretung ein positives Bild von sich vermittelt. Gute Öffentlichkeitsarbeit heißt aber auch, die Anliegen und Probleme der Belegschaft zu kennen und diese bei der Arbeit zu berücksichtigen.
In diesem Seminar werden die Grundlagen einer zielgerichteten und erfolgreichen Öffentlichkeitsarbeit vermittelt. Im Vordergrund stehen dabei Methoden und Ansätze, die einfach und ohne großen Aufwand von jeder Interessenvertretung zu bewerkstelligen sind und es möglich machen, die eigene Arbeit wirkungsvoll gegenüber den Beschäftigten oder in der Mitarbeiterversammlung darzustellen.
Einzelthemen
- Gute Informationen und positives Image
- Präsenz und Kontakt zur Belegschaft
- Probleme der Belegschaft aufnehmen und thematisieren
- Medien für die interne Öffentlichkeitsarbeit: Aushang, Flugblatt, Handzettel, Flyer, Plakat, Schwarzes Brett, Homepage, Intranet, E-Mail, Newsletter
- Verständliche und anschauliche Texte erarbeiten
Referent Wolfgang Nafroth (Kommunikationsberater, Bad Zwischenahn)
Termin & Ort 03.-04. September 2019, Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 280,- € Seminarpauschale zzgl. 160,- € für Unterkunft/ Verpflegung, 105,- € ohne Unterkunft
Grundlagenseminar AVR DD (11.-13.09.2019, Bielefeld)
Die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR DD) gelten für gut 150.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Diakonie in ganz Deutschland. In ihnen sind sämtliche für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis relevante Fragen wie beispielsweise die Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch oder aber die Eingruppierung und das Entgelt geregelt. Für jede Mitarbeitervertretung im Anwendungsbereich der AVR ist es somit unverzichtbar, die Regelungen der AVR zu kennen, um deren korrekte Anwendung überprüfen zu können.
Im Seminar werden die wesentlichen Regelungen der AVR DW EKD vorgestellt und an praktischen Beispielen eingeübt. Die Auswirkungen auf die Beschäftigten und die Handlungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretung werden gemeinsam erarbeitet und diskutiert. PDF
Einzelthemen
- Eingruppierungssystematik und Eingruppierungskatalog
- Arbeitszeit und Pausen
- Arbeitszeitkonten, Plusstunden, Überstunden
- Bestandteile des Entgeltes, Zuschläge und Zulagen
- Urlaub und Sozialbezüge
- Strategien der MAV im Umgang den Öffnungsklauseln
Referent Michael Pottgießer (GMAV Johanneswerk)
Termin & Ort 11.-13. September 2019, Das Bunte Haus, Bielefeld-Sennestadt
Kosten inkl. Mwst 490,- Euro Seminarpauschale zzgl. 360,- Euro Unterkunft & Verpflegung; 180,- Euro ohne Unterkunft
Die Aufgaben der/des MAV-Vorsitzenden – Ziele und Arbeit des Gremiums entwickeln (18.-20.09.2019, Horn-Bad Meinberg)
Ein Gremium zu leiten ist nicht einfach. Schon zu Beginn der gemeinsamen Arbeit stellt sich die Frage, ob die Mitarbeitervertretung als Team arbeitet und wie sie ihre Arbeit organisieren will. Ziele und Aufgaben müssen definiert und die Entscheidungsabläufe und -kompetenzen festgelegt werden.
Das Seminar gibt neu gewählten Vorsitzenden und Stellvertreter/innen der MAV »Starthilfe« und zeigt auf, wie Ziele, strategische Ausrichtung und gemeinsame Arbeit im Gremium entwickelt werden können.
Einzelthemen
- Rolle und Funktion des/der Vorsitzenden
- Organisation des MAV-Büros und des Sekretariats, Aufgabenverteilung
- Fragetechniken und Moderationsmethoden zur Sitzungsleitung
- Motivation und Konsensbildung – auch in schwierigen Situationen
- Umgang mit Konflikten und Störungen in der MAV-Sitzung
Referenten Christian Janßen (MAV Bethel.regional), Günter Dalley (TeamerInnenarbeitskreis Arbeit und Leben)
Termin & Ort 18.-20. September 2019, Hotel Zum Stern, Horn-Bad Meinberg
Kosten inkl. Mwst. 480,- Euro Seminarpauschale zzgl. 320,- Euro Unterkunft & Verpflegung; 160,- Euro ohne Unterkunft
Leistungsdruck und Haftung in Behandlung und Pflege (23.-24.09.2019, Herford)
Ständiger Arbeitsdruck spielt für immer mehr Beschäftigte in der Pflege eine bedeutende Rolle. Beschäftigte fühlen sich ihren Aufgaben nicht mehr gewachsen, trauen sich aber nicht bei unzumutbaren Arbeitsbelastungen »Nein« zu sagen. Gerade bei hieraus entstehenden Gefahrensituationen ist die Entlastungsanzeige oft der einzige Weg, sich abzusichern und Hilfe anzufordern. Einsatz und Inhalte dieser Anzeige werden im Seminar vorgestellt und diskutiert. Der zweite Teil des Seminars verschafft einen Überblick über die Grundsätze, unter denen sich Arbeitnehmendehaftbar machen und Gefahr laufen, Kollegen oder dem Arbeitgeber Schadensersatz leisten zu müssen. Die Frage, welche Rolle der Arbeitgeber spielt und welche Pflichten er hat, stellt einen weiteren Schwerpunkt dar. PDF
Einzelthemen
- Leistungsdruck und Überlastungsanzeige: Form und Inhalt einer Überlastungsanzeige | Konkrete Überbeanspruchung im Arbeitsverhältnis | Kollegen richtig schützen | Überlastungsanzeige durch den BR, PR bzw. der MAV? Hilfe von außen?
- Rechtliche Grundlagen der Entlastungsanzeige: Neben- und besondere Schutzpflichten aus dem Arbeitsvertrag | Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und Haftung gegenüber Dritten | Folgen von Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis
- Haftung und Schadensersatz: Arbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmer und Arbeitgeber | Wie sollte sich der Arbeitnehmer verhalten? | Darlegungs- und Beweislast im Prozess
- Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung: Unterstützung des Arbeitnehmers | Betriebs/Dienstvereinbarung zur Haftung
ReferentInnen Walburga Erichsmeier (ver.di Sekretärin Herford-Minden-Lippe), Stefan Chatziparaskewas (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Minden)
Termin & Ort 23.-24. September 2019, ver.di Büro, Herford
Kosten inkl. Mwst. 390,- Euro Seminarpauschale zzgl. 60,- Euro Verpflegung/Tagungspauschale
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und die Handlungsmöglichkeiten der MAV (07.-11.10.2019, Münster)
Der Arbeitgeber ist mit dem ›Betrieblichen Eingliederungsmanagement‹ (BEM) verpflichtet, für jeden Beschäftigten, der länger als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten krank ist, geeignete Maßnahmen anzubieten mit dem Ziel, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Oftmals werden aber nur Krankenrückkehrgespräche angeboten oder das BEM dient dazu, dass diese jetzt eingeführt werden sollen.
Im Seminar werden praxisnah Kenntnisse vermittelt, die einen Einblick in die vielfältigen Maßnahmen sowie in die weit reichenden Regelungsmöglichkeiten des BEM geben. Die rechtlichen Grundlagen dieses Prozesses, die Ansprüche der Betroffenen und die Handlungsmöglichkeiten der MAV werden in diesem Seminar diskutiert und vorgestellt.
Einzelthemen
- Aufgabe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84SGB IX
- BEM und krankheitsbedingte Kündigung
- Muss ein Arbeitnehmer etwas über seine Krankheit offenbaren?
- Was kann die Interessenvertretung bei krankheitsbedingten Kündigungen tun?
- Betriebliche Umsetzung und Verfahrensweisen beim BEM
- Beteiligungsrechte der Interessenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung
- Verzahnung mit dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Referentin Mira Gathmann (Fachanwältin für Arbeitsrecht, Bremen)
Termin & Ort 07.-11. Oktober 2019; Seehotel Krautkrämer, Münster
Kosten inkl. Mwst. 680,- € Seminarpauschale zzgl. 730,- € Unterkunft/ Verpflegung; 320,- € ohne Unterkunft
Mitarbeitervertretungsrecht – Aufbau. Die Mitbestimmung in personellen und sozialen Angelegenheiten (07.-11.10.2019; Castrop-Rauxel)
Das Aufbauseminar bietet vertiefendes Basiswissen für die Arbeit der Mitarbeitervertretungen. Die Teilnehmenden erhalten einen praxisorientierten Überblick über ihre Handlungsmöglichkeiten bei personellen Angelegenheiten und Umstrukturierungen des Betriebes bzw. der Dienststelle.
Im Seminar werden aktuelle gesetzliche Regelungen (u.a.: Befristungen, Mini-Jobs, Leiharbeit), der Bereich der personellen Mitbestimmung (Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen) und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten in Kirche und Diakonie vorgestellt. Diskutiert werden die Handlungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretung im Bereich der sozialen und personellen Mitbestimmung.
Einzelthemen
- Fälle der eingeschränkten Mitbestimmung in Personalangelegenheiten (§ 42 MVG)
- Zustimmungsverweigerung und Erörterung nach MVG
- Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretungen
- Fallbearbeitung zu den Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten der MAV
Referent*innen Teamende aus dem Arbeitskreis von Arbeit und Leben im Kreis Herford
Termin & Ort 7.-11. Oktober 2019, Vienna House, Castrop-Rauxel
Kosten inkl. Mwst. 680,- Euro Seminarpauschale zzgl. 660,- Euro Unterkunft & Verpflegung; 290,- Euro ohne Unterkunft
Führungsverhalten, Arbeitsorganisation und psychische Belastungen (11.-13.11.2019, Bad Salzuflen)
Viele Beschäftigte sind mit der Organisation der Betriebsabläufe und der (mittleren) Führungsebene unzufrieden. Sie vermissen in ihrem Betrieb eine klare und gut durchdachte Organisation der Betriebsabläufe. Bei ihren Vorgesetzten vermissen sie die Übernahme von Verantwortung oder das Aussprechen von Lob und Wertschätzung oder konstruktiver Kritik. Führungsverhalten und soziale Unterstützung am Arbeitsplatz sind zwei wesentliche Einflussfaktoren für die psychische Belastung der Beschäftigten.
Im Seminar werden die Zusammenhänge zwischen Führungsverhalten, Organisation der Betriebsabläufe und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz dargestellt. Diskutiert werden die Handlungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretungen im Umgang mit Mängeln im Führungsverhalten und der betrieblichen Arbeitsorganisation.
Einzelthemen
- Zusammenhänge zwischen Führung, Arbeitsorganisation und psychischen Belastungen
- Führungsstile, Führungskonzepte und Führungsinstrumente
- Umgang mit schwierigen Vorgesetzten
- Maßnahmen zur Verbesserung des Führungsverhalten und Arbeitsorganisation
- Überwachungsfunktion der MAV zur Einhaltung der Bestimmungen im Arbeitsschutz
Referent Stefan Siemens, Martina Frenzel (Initiative »Meine Zeit ist mein Leben«)
Termin & Ort 11.-13. November 2019; Hotel Ostertor, Bad Salzuflen
Kosten inkl. Mwst. 510,- € Seminarpauschale zzgl. 280,- € Unterkunft/ Verpflegung; 160,- € ohne Unterkunft
Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz – Grundlagen für die MAV (11.-15.11.2019, Dortmund)
Arbeitsüberlastung, Zeitdruck und Überforderung gefährden die Gesundheit der Beschäftigten und erhöhen den Krankenstand im Betrieb und in den Teams. Die Beschäftigten ertragen diesen Druck – teils aus Angst um den Arbeitsplatz – teils weil sie nicht wissen, wie sie dies ändern können.
Im Seminar werden auf der Basis der rechtlichen Grundlagen des Arbeits-und Gesundheitsschutzes und der Mitbestimmungsrechte der MAV Ansätze zum Gegensteuern vorgestellt. Diskutiert werden die Fragen: Wie wird Gesundheit im Betrieb zum Thema? Was kann die Mitarbeitervertretung dafür tun? Insbesondere geht es um Ansatzpunkte und Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Mit Besuch der DASA.
Einzelthemen
- Rechtliche Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung
- Was leistet der Arbeitsschutzausschuss (ASA)? Aufgaben, Arbeitsweise
- Gefährdungsfaktoren, psychische und physische Belastungen, Dokumentationen, Gesundheitsbefragungen.
- Die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und der Gefährdungsbeurteilung
- Mitbestimmungsrechte der MAV: Gesetzliche Grundlagen, Umsetzung der Rechte
Referenten Andreas Kramer (Arbeitswissenschaftler, Beratung Arbeit und Leben), Christian Janßen (ReferentInnenarbeitskreis Arbeit und Leben Herford)
Termin & Ort 11.-15. November 2019; Ring Hotel Drees, Dortmund
Kosten inkl. Mwst. 680,- € Seminarpauschale zzgl. 620,- € Unterkunft/ Verpflegung; 280,- € ohne Unterkunft
Grundlagen zur Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung (25.-28.11.2019, Ascheberg)
Arbeitszeit und Dienstpläne sollen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in kleinen Schritten transparent und nachvollziehbar werden. Die Mitbestimmung kann somit – auch bei kritischen Situationen – Stück für Stück zielgerichtet und dauerhaft realisiert werden.
Strategien und verschiedene Optionen der Interessenvertretungen verdeutlichen mögliche Herangehensweisen zur Umsetzung auch längerfristiger Ziele.
Im Vordergrund stehen dabei die Aspekte des Spannungsfeldes "Interessen der Beschäftigten – Gesundheitsschutz – betriebliche Anforderungen". PDF
Arbeitszeit "rund-um-die-Uhr"
Definitionen: Schichten im Tag- und Nachtdienst
Beginn und Ende von Schichten = Dauer der täglichen Arbeitszeit
Wege-, Umkleide- und Rüstzeiten, Übergaben und Pausen
Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage
Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit: Arbeitstage und Ausgleichszeiträume
Ruhezeiten zwischen den Schichten
Arbeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen: Grundsätze, Ausgleich und Vergütung
Außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
Ruf- und Bereitschaftsdienst, Arbeitsbereitschaft, Mehrarbeit und Überstunden
Arbeitszeitkonten
Plus-und Minusstunden, Regeln und Grundsätze
Arbeitszeit in der Praxis: die Dienstplanung
Anforderungen an Dienstpläne – manuell geschrieben oder elektronisch unterstützt
Das Planungsverfahren: Zuständigkeiten, Fristen und Mitbestimmung
Umgang mit Verstößen und Fehlern in Dienstplänen
Auf der Grundlage der jeweils geltenden Gesetze, Tarife, Dienst-/ Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge werden die einzelnen Elemente der Arbeitszeit Schritt für Schritt vorgestellt und ausführlich erörtert. Anschließend werden in kleinen Gruppen Beispiele für die Praxis erarbeitet, im Plenum präsentiert und diskutiert.
ReferentInnen Bernhard Baumann Czichon, Mira Gathmann (Fachanwälte für Arbeitsrecht, Bremen)
Termin 25.-28. November 2019
Ort Hotel Clemens-August, Ascheberg (bei Münster)
Kosten inkl. Mwst. 540,- € Seminarpauschale zzgl. 430,- € für Unterkunft/ Verpflegung, 190,- € ohne Unterkunft